Der am 17. November 2023 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Anpassung der Mindeststrafen der strafrechtlichen Regelungen zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte stärkt den Kampf gegen Kinderpornographie.
Die Bekämpfung von Kinderpornographie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder zählt zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Durch die geplante Absenkung der Mindeststrafe bei Beibehaltung der Höchststrafe wird ein Strafrahmen geschaffen, der die Sanktionierung der Straftaten entsprechend ihrer Schwere und prozessökonomische Verfahren bei Delikten am untersten Rand der Strafwürdigkeit gleichermaßen sicherstellt. Die beabsichtigte Gesetzesänderung schafft die Möglichkeit, die Ressourcen der Justiz auf Straftaten mit pädokriminellen Hintergrund konzentrieren zu können. Dass nach der aktuellen Gesetzeslage auch Eltern oder Lehrer, die beispielsweise kinderpornographisches Material vorübergehend an sich nehmen, um deren Verbreitung zu unterbinden, oder weiterleiten, um eine Aufklärung des Tatvorfalls zu ermöglichen, wegen eines Verbrechens verfolgt werden müssen, erscheint mit dem Schuldprinzip nicht uneingeschränkt vereinbar.
Die vom Bundesjustizminister angestrebte Korrektur des Strafrahmens wird der Lebenswirklichkeit gerecht und versetzt die Justizbehörden wieder in die Lage, ihre Ressourcen effizient und zielgerichtet einzusetzen.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Mit dem Referentenentwurf leistet das Bundesjustizministerium einen Beitrag zur effektiven Bekämpfung von Kinderpornographie. Bereits im November 2022 hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister einem vom Land Brandenburg initiierten Beschlussvorschlag ohne Gegenstimme zugestimmt, der auf eine Korrektur des Strafrahmens des § 184b Strafgesetzbuch gerichtet war. Die nicht hinreichend differenzierte Gesetzesreglung durch eine Herabstufung zu einem Vergehen bei Beibehaltung der Höchststrafe zu korrigieren, begrüße ich daher ausdrücklich. Die Gesetzesinitiative ermöglicht in den Fallgestaltungen, in denen beispielweise Eltern oder Lehrer lediglich Missstände aufdecken wollen, angemessene und ressourcenschonende Verfahrenslösungen. Insgesamt wird die Möglichkeit, die Ressourcen auf die Verfolgung von Straftaten mit nachweislich pädophilem Hintergrund zu konzentrieren, die Bekämpfung der Kinderpornographie stärken.“