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Stellungnahme der FBgW zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.07.2022 sowie Stellungnahme zu diesbezüglich erschienenen Zeitungsartikeln in der MOZ

am 13.07.2022, 03.08.2022

5. August 2022
in Wandlitz, Politik
Lesezeit:3 Minuten
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Wandlitz, 04.08.2022 Laut unserer Kenntnis der Kommunalverfassung gilt folgender Umgang mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde: Zuständig für die Entgegennahme und die Einleitung des Umgangs mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB) in Wandlitz ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung (GV), Herr Uwe Liebehenschel (CDU). 

Herr Uwe Liebehenschel muss die Inhalte einer DAB erfassen und prüfen. Um eine Beurteilung der Inhalte vornehmen zu können, muss er gegebenenfalls die Fachkenntnis Dritter in Anspruch nehmen. Dies können u.a. die betroffenen Personen selbst, Beteiligte, Mitarbeiter der Verwaltung, die den Vorgang erklären können, Rechtsanwälte und kommunale Organe sein. 

Die Ergebnisse der Prüfung muss er in aufbereiteter Form der Gemeindevertretung im nichtöffentlichen Teil einer Gemeindevertretersitzung vorlegen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung entscheiden, ob ein Dienstvergehen vorliegt oder nicht. Ergibt sich eine Bejahung der Vorwürfe der DAB, muss Anzeige erstattet werden. 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind nicht befugt eigenhändig in der Sache zu ermitteln noch vorzuverurteilen. Vielmehr sind sie dem Stillschweigen über nichtöffentliche Inhalte, der Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener und somit dem Datenschutz verpflichtet. Eine Weitergabe der Inhalte der DAB an Unbefugte ist Ihnen nicht gestattet. Personalangelegenheiten obliegen, bis zur Beurteilung des Vorsitzenden der GV, der Personalhoheit der Verwaltung. 

Wir, die Fraktion der FBgW und ihre Mitglieder, vertrauen auf die Einhaltung der Fürsorgepflicht, die Urteilsfähigkeit und den korrekten Umgang mit dem Sachverhalt der DAB, durch den Vorsitzenden der Wandlitzer Gemeindevertretung, Herr Uwe Liebehenschel. 

Wir distanzieren uns in aller Schärfe von jeglichen öffentlich geäußerten, unsachlich populistischen Vorverurteilungen der DAB und deren Beteiligten durch Mitglieder der Gemeindevertretung, durch Dritte und Unbefugte. Wir wünschen und erwarten eine juristisch korrekte, konsequent objektive und sachliche Aufklärung der angesprochenen Missstände mit den entsprechenden notwendigen Konsequenzen. 

Das Ziel aller Maßnahmen muss ein gutes Arbeitsklima sowie effektives und vertrauensvolles Arbeiten im Rathaus ermöglichen. Zudem sind wir der Auffassung, dass die DAB bei allen Vorwürfen auch Chancen bietet mit allen Beteiligten die Unstimmigkeiten zu einem guten Abschluss zu bringen. 

Gezeichnet im Namen der Freien Bürgergemeinschaft Wandlitz

Michael Siebert 
Fraktionsvorsitzender 
Mitglied der GV 
Ortsbeirat Basdorf

Frank Wendland  
Fraktionsvorsitzender 
Mitglied der GV  
Ortsvorsteher Lanke

Peter Liebehenschel 
Mitglied der GV 
Ortsvorsteher Basdorf 

Dietmar Seefeldt 
Mitglied der GV 
Ortsbeirat Klosterfelde

Von: Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz
Tags: DienstaufsichtsbeschwerdeFreie Bürgergemeinschaft Wandlitz

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