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Stellungnahme von Bürgermeister Oliver Borchert

...zu dem Beitrag der Gemeindevertreterin Katrin Guse in „Heidekraut Journal 97/Januar 2021“ sowie dem offenen Brief „Der 50. Geburtstag des Bürgermeisters“ von Gemeindevertrer Frank Bergner

8. Februar 2021
in Wandlitz, Politik
Lesezeit:3 Minuten
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Bürgermeister Oliver Borchert

Bürgermeister Oliver Borchert, Foto:. V. Roße + S. Scheunig

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Statement Oliver Borchert zu Beitrag Katrin Guse im Heidekrautjournal 

„Grundsätzlich lässt das Landesbeamtenrecht Nebentätigkeiten auch in der Funktion eines  Bürgermeisters zu. Hierbei ist zwischen genehmigungspflichtigen und nichtgenehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten zu unterscheiden. Beteiligungen als Kommanditist führt das Landesbeamtengesetz ausdrücklich als nicht genehmigungspflichtig gegenüber der Gemeindevertretung  auf, da hieraus keine Geschäftsführung abzuleiten ist. 
Vor meiner Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Wandlitz habe ich meine selbständige Tätigkeit und die Geschäftsführungs-Aufgabe in der TOB Immobilienentwicklung Wandlitz GmbH & Co beendet. 

Richtig ist: ich bin weiterhin Gesellschafter des Unternehmens, das seinen Sitz heute in Baunatal hat. Ich werde zur Aufklärung der Thematik eine anwaltliche Stellungnahme erarbeiten und der Gemeindevertretung zukommen lassen. Ich denke, mögliche Fragen können damit zumindest auf der Sachebene belastbar und neutral beantwortet werden. Den in den zurückliegenden Jahren wiederholten persönlichen Unterstellungen von Frau Guse werde ich mit weitestgehender Transparenz entgegentreten, um Fragen hinsichtlich meiner weiterhin bestehenden Gesellschafterfunktion hoffentlich endgültig auszuräumen.“           

Statement Oliver Borchert zu Brief von Frank Bergner „Der 50. Geburtstag des Bürgermeisters“ 

Das Schreiben von Herrn Bergner ist der Verwaltung seit Montag-Vormittag (des 08.02.2021) bekannt. Grundsätzlich nimmt die Verwaltung Anfragen und Stellungnahmen aus dem Kreis der Kommunalvertreter sehr ernst, aber bzgl. einer fundierten Stellungnahme muss auch der Verwaltung grundsätzlich ein ausreichendes Zeitfenster zur Beantwortung zur Verfügung gestellt werden. 

Bei der Geburtstagsfeier von Herrn Bochert anlässlich seines 50. Geburtstages am 4. Juni 2020 handelte es sich um einen rein privaten Termin. Herr Borchert war an diesem Tag nicht im Dienst. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung wie auch der Hauptverwaltungsbeamte dazu aufgerufen, auch im privaten Rahmen die Vorgaben der Eindämmungsverordnung einzuhalten, um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren und die Verwaltung handlungsfähig zu halten. 

Bürgermeister Oliver Borchert zum Besuch der Ortswehren anlässlich seines Geburtstages: „Es handelte sich um eine rein private Feier, bei der die Regelungen der seinerzeit gültigen Eindämmungsverordnung eingehalten wurden. Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr haben mir mit ihrem Besuch bzw. mit dem Fahrzeugkorso an meinem Haus vorbei  eine gelungene Überraschung bereitet, über die ich mich sehr gefreut habe. Sollten jetzt im Nachhinein Fragen hinsichtlich der möglichen Verletzung von bestehenden Dienstanweisungen aufkommen, werden wir auch diese  selbstverständlich mit der notwendigen Sorgfalt  überprüfen. Die Verwaltung wird ihren Teil dazu beitragen und wird sich mit der Gemeindewehrführung in Verbindung setzen, um auf die jetzt im Raum stehenden Fragen zu antworten.“

Von: Oliver Borchert
Tags: Stellungnahme

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