Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche steuerliche Anpassungen in Kraft, die spürbare Entlastungen und mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer, Unternehmen, Vermieter und gemeinnützige Organisationen bringen.
Entlastung für Pendler:
Anhebung der Entfernungspauschale
Eine der deutlichsten Entlastungen betrifft Pendler. Ab 2026 steigt die Entfernungspauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer, und zwar vom ersten Kilometer an. Dadurch erhöht sich der Werbungskostenabzug spürbar, was vor allem Beschäftigte mit täglichem Arbeitsweg entlastet. Auch bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung findet der höhere Satz Anwendung. Für Menschen mit sehr geringem Einkommen bleibt auch künftig die Mobilitätsprämie bestehen, die ursprünglich befristet war und nun dauerhaft gilt.
Aktivrente:
Großzügiger hinzuverdienen im Ruhestand
Ebenfalls ab 2026 startet eine weitere Neuerung: die sogenannte Aktivrente. Sie soll Arbeitnehmern, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten möchten, deutlich bessere steuerliche Rahmenbedingungen bieten als bisher. Dabei können sie monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, bleiben aber sozialversicherungspflichtig. Es müssen daher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Die Aktivrente soll Beschäftigten einen flexibleren Übergang in den Ruhestand ermöglichen und Unternehmen die Chance geben, erfahrene Fachkräfte länger zu halten. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige, nichtselbständige Beschäftigung handelt. Selbständige, Freiberufler, geringfügig Beschäftigte (Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte) wie auch Land- und Forstwirte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ehrenamt und Vereine profitieren
Ehrenamtliches Engagement wird ab 2026 stärker gefördert. Der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Tätigkeiten im Auftrag juristischer Personen des öffentlichen Rechts bleiben jedoch nur dann steuerfrei, wenn sie gemeinnützigen Zwecken dienen. Für Vereine wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 Euro erhöht, und erst ab 100.000 Euro Einnahmen greift die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Zudem wird E-Sport unter klaren Jugendschutzvorgaben als gemeinnützig anerkannt. Vereine dürfen künftig auch Photovoltaikanlagen betreiben, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Gastronomie:
Dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen
Nach langem Hin und Her besteht nun endlich Klarheit: Ab 2026 werden Speisen in der Gastronomie dauerhaft mit 7 Prozent Umsatzsteuer besteuert. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Für Restaurants und Systemgastronomen bedeutet das mehr Planungssicherheit, insbesondere nach den turbulenten Übergangslösungen der letzten Jahre.
Investitionen:
Degressive AfA und neue Anreize
Unternehmen sollen durch verschiedene steuerliche Instrumente motiviert werden, gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten zu investieren. Die degressive Abschreibung wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden. Statt linear können bis zu 30 Prozent pro Jahr degressiv abgeschrieben werden. Zusammen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung ergeben sich erhebliche Liquiditätsvorteile, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Für reine Elektrofahrzeuge gilt zusätzlich eine eigene Abschreibungsregel, bei der im Anschaffungsjahr 75 Prozent der Kosten geltend gemacht werden können.
Wohnungsbau und Vermietung:
Weniger Bürokratie
Auch der Mietwohnungsbau soll ab 2026 profitieren. Die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen bleibt bestehen, und für private Vermieter entfällt die aufwendige Prüfung der EU-De-minimis-Grenzen (Höchstbetrag staatlicher Beihilfen). Das soll Investitionen erleichtern und den Wohnungsmarkt stärken.
Sachbezugswerte und Lohnsteuer:
Neues ELStAM-Verfahren
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen moderat, was insbesondere Branchen wie Hotellerie, Pflege und Gastronomie betrifft. Gleichzeitig wird der Lohnsteuerabzug modernisiert: Private Kranken- und Pflegeversicherungen melden ihre Beiträge künftig automatisch an die Finanzverwaltung, sodass Arbeitgeber diese über ELStAM berücksichtigen können. Papierbescheinigungen entfallen.
Mindestlohn, Mini-Job und Midi-Job
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Mini-Job-Grenze automatisch auf 603 Euro monatlich. Darüber beginnt der Midi-Job-Bereich, der weiterhin bis 2.000 Euro reicht. Arbeitgeber sollten bestehende Verträge prüfen, insbesondere bei Arbeit auf Abruf, da ohne klare Arbeitszeitregelungen schnell Versicherungspflicht entstehen kann.
Fazit:
Viele kleine Schritte mit breiter Wirkung
Die steuerlichen Änderungen ab 2026 setzen ein breites Paket an Entlastungen und Modernisierungen um, das sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen, Vermietern, Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisationen zugutekommt. Arbeitnehmer profitieren vor allem durch die höhere Entfernungspauschale und den gestiegenen Mindestlohn. Unternehmen erhalten mehr Spielraum bei Investitionen, und Vereine sowie Ehrenamtliche werden finanziell gestärkt. Insgesamt handelt es sich zwar nicht um einen einzelnen großen Reformschritt, aber dennoch um ein Bündel sinnvoller Verbesserungen, das in Summe deutliche Entlastungen schafft, Investitionen erleichtert und für mehr Stabilität und Verlässlichkeit im wirtschaftlichen Alltag sorgt.

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