Britz-Chorin-Oderberg: Gemäß §72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) ist zum Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Diese Mehrheit hat bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin am 9. Juni 2024 keine der bewerbenden Personen erreicht. Somit findet am 30. Juni 2024 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gemäß §72 Absatz 2 Satz 2 BbgKWahlG eine Stichwahl unter den beiden Bewerbenden statt, die bei der Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.
In der Gemeinde Chorin erhielten die Wahlvorschläge folgende Stimmenzahlen:
Kennung | Wahlvorschlag | Bewerbende | Stimmenzahl |
D 1 | CDU | Thomas Polster | 381 |
D 2 | DIE LINKE | Dr. Nico Conrad | 408 |
D 6 | GRÜNE/B 90 | Maria Kleimann | 135 |
D 23 | EB Krüger | Daniel Krüger | 542 |
D | Summe: | 1466 |
Somit findet die Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden Dr. Nico Conrad (DIE LINKE) und Daniel Krüger (Einzelwahlvorschlag) statt.
Bei der Stichwahl ist der Bewerbende gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Erhält kein Bewerbender diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin den ehrenamtlichen Bürgermeister bzw. die ehrenamtliche Bürgermeisterin.
Personen die zwischen dem 9. Juni 2024 und dem 30. Juni 2024 die Wahlberechtigung erlangen, z. B. weil sie in dieser Zeit das 16. Lebensjahr vollenden oder in dieser Zeit ihren Hauptwohnsitz in die Gemeinde Chorin verlegen, erhalten automatisch von Amts wegen Briefwahlunterlagen (Wahlschein). Gleiches gilt für alle wahlberechtigten Personen, die bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hatten (§68 BbgKWahlG). Für alle anderen wahlberechtigten Personen gilt weiterhin die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl. Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigung sein, bringen Sie zur Wahl bitte ein amtliches Ausweisdokument mit (z. B. Personalausweis).
Wrana
Wahlleiter