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Barnim Aktuell » Ratgeber » Stollen ist nicht gleich Stollen

Stollen ist nicht gleich Stollen

Verbraucherzentrale erklärt die Unterschiede und gibt Tipps zur Lagerung
  • 23. November 2025
  • Ratgeber
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Foto: Gary Lee, unsplash
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In der Winterzeit füllen sich die Supermarktregale mit Stollen und anderem Weihnachtsgebäck. Doch nicht alles, was traditionell aussieht, hält auch, was es verspricht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät deshalb, die Zutatenliste lesen lohnt sich (nicht nur) in der Weihnachtszeit und erklärt die Besonderheit des Dresdner Christstollen.   

Ein genauer Blick lohnt
„Was auf den ersten Blick einfach nach Stollen aussieht, kann sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein“, erklärt Tanja Schirmer, Ernährungsexpertin bei der VZB. Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich daher, denn die Art und Qualität der verwendeten Zutaten kann stark variieren. „Viele Hersteller setzen statt Butter beispielsweise auf günstigeres Palmfett. Das beeinflusst den Geschmack aber deutlich und ist für Verbraucher:innen nicht auf den ersten Blick ersichtlich“, so Schirmer.

Zudem gibt es viele unterschiedliche Sorten wie Mandel-, Mohn-, Marzipan-, Butter- oder Quarkstollen. Allen Varianten ist gemeinsam, dass bestimmte Zutaten in festgelegter Menge enthalten sein müssen. Bei Marzipanstollen sind das zum Beispiel mindestens 5 Prozent Marzipan. „Steht auf der Verpackung lediglich ‚Stollen‘, ohne weitere Ergänzungen, dann handelt es sich dabei stets um Rosinenstollen“, erklärt die Expertin. 

Tipps für die Lagerung zu Hause
Auch nach dem Kauf lässt sich durch die richtige Lagerung viel für Geschmack und Haltbarkeit tun. Verbraucher:innen sollten Stollen kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren, beispielsweise in einer Blechdose. Damit das Gebäck nach dem Anschneiden nicht austrocknet, empfiehlt es sich zudem, den Stollen in der Mitte zu teilen und die beiden Hälften anschließend wieder aneinanderzuschieben.

„Wer größere Mengen Stollen kauft, kann ihn auch problemlos einfrieren“, erklärt Schirmer. „Dafür sollte er in passende Portionen geschnitten, luftdicht und gefriergeeignet verpackt und möglichst langsam wieder aufgetaut werden. So bleibt der Geschmack auch für einen späteren Genuss in der Weihnachtszeit und darüber hinaus erhalten.“

Stollen mit Herkunftsgarantie
Besonders streng geregelt ist der Dresdner Christstollen. Er ist als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) in der EU registriert, erkennbar am gelb-blauen Siegel. Das bedeutet, dass nur Stollen, die in einem geografisch festgelegten Gebiet in und um Dresden gebacken werden, diesen Namen tragen dürfen. Daneben sind eine spezielle Rezeptur mit bestimmten Anteilen für Rosinen, Butter, Mandeln, Orangeat und Zitronat sowie eine traditionelle Herstellung unter anderem ohne Backform vorgeschrieben. „Die geschützte Bezeichnung garantiert Verbraucher:innen, dass sie ein Produkt mit traditionellem Hintergrund und regionalem Ursprung kaufen“, erklärt Schirmer.

Ihre Fragen ans Forum Lebensmittel 
Haben Sie alltägliche Fragen zu Ernährung, Lebensmitteln, Kennzeichnung und Verpackungen? Dann stellen Sie sie unter www.lebensmittel-forum.de, die Verbraucherzentrale beantwortet alle Fragen kostenlos im Lebensmittel-Forum.

Von: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Tags: VerbraucherzentraleWeihnachten

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