Stellungnahme

Bürgermeister Oliver Borchert

Stellungnahme von Bürgermeister Oliver Borchert

„Grundsätzlich lässt das Landesbeamtenrecht Nebentätigkeiten auch in der Funktion eines  Bürgermeisters zu. Hierbei ist zwischen genehmigungspflichtigen und nichtgenehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten zu