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Barnim Aktuell » Buntes » Unbekannte Abbuchungen vom Konto:Verbraucherzentrale warnt vor „Megatipp Emergency Call Services“

Unbekannte Abbuchungen vom Konto:Verbraucherzentrale warnt vor „Megatipp Emergency Call Services“

  • 06. November 2025
  • Buntes, Ratgeber
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In den Beratungen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) häufen sich derzeit Beschwerden über unberechtigte Abbuchungen von Bankkonten. Wer eine solche Abbuchung entdeckt, sollte schnell handeln, denn Betroffene haben das Recht, das Geld über ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Die VZB berichtet über einen aktuellen Betrugsfall und erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten. 

(Illegale) Abbuchung zurückholen

Nach einer Kontobelastung per Lastschrift – beispielsweise bei einer doppelten oder zu hohen Abbuchung – können Verbraucher:innen den Betrag bis zu acht Wochen lang kostenlos und ohne Begründung zurückbuchen. Die Rückbuchung erfolgt einfach über eine Reklamation im Onlinebanking oder auf schriftlichen Antrag bei der Bank. Hierbei ist es hilfreich, seine Kontoauszüge monatlich zu überprüfen, da Kund:innen nach Ablauf der acht Wochen nur noch von der Bank fehlerhaft ausgeführte oder nicht autorisierte Zahlungen reklamieren können. Nicht autorisiert ist eine Lastschrift, wenn die belastete Person kein Lastschriftmandat erteilt hat. „Bei solchen unberechtigten Lastschriften, ist die Rückbuchung damit sogar bis zu 13 Monate möglich,“ erklärt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. Aber Achtung: Wer fehlerhaft zurückbucht, obwohl ein Anspruch auf die Abbuchung besteht, kann zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Betrugsfall „Megatipp Emergency Call Services“ 

Derzeit melden sich zahlreiche Verbraucher:innen bei der VZB, weil ihnen die Firma „Megatipp Emergency Call Services“ 89,90 Euro abgebucht hat. Deren auf dem Kontoauszug ersichtliche IBAN startet mit MT für Malta. Neben einer fiktiven Kundennummer wird im Verwendungszweck auch die Webseite „vorsorge-karte.com“ aufgeführt. Die Betroffenen können sich jedoch nicht erinnern, jemals auf dieser Seite gewesen zu sein und dort etwas bestellt oder woanders einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. „Wir raten Betroffenen, die keinen Kontakt mit dem Unternehmen hatten, die unberechtigten Lastschriften umgehend von ihrer Bank zurückbuchen zu lassen und Strafanzeige zu erstatten,“ empfiehlt Schaarschmidt. 

Weitere Tipps der Verbraucherzentrale

Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen gibt es bei der VZB regelmäßig, insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnspielen oder nach Telefonaten. Verbraucher:innen sollten daher unbekannte Anrufe besser ignorieren oder sofort auflegen und keine sensiblen Daten weitergeben

Von: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Tags: Verbraucherzentrale

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