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Barnim Aktuell » Buntes » Verbraucherzentrale mahnt Stromanbieter erfolgreich ab und klärt auf

Verbraucherzentrale mahnt Stromanbieter erfolgreich ab und klärt auf

Günstige Preise nur für Neukunden ¬ ¬
  • 13. Mai 2026
  • Buntes
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Symbolfoto: Riccardo Annandale, unsplash
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Ein Brandenburger Verbraucher wechselte zu einem vermeintlich günstigeren Stromtarif seines Versorgers und sollte letztlich mehr zahlen als beworben. Der Anbieter berief sich darauf, dass der Tarif nur für Neukunden gelte. Ein entsprechender Hinweis fehlte jedoch. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte das Unternehmen erfolgreich ab und erklärt, was rechtlich zulässig ist. 

Irreführende Werbung beanstandet
Ein Stromanbieter hatte auf seiner Webseite mit einem besonders günstigen Tarif geworben. Ein Verbraucher aus Brandenburg, der bereits Kunde dieses Unternehmens war, entschied sich daraufhin für den Wechsel. Zwar bestätigte der Anbieter den Vertrag, setzte jedoch einen um drei Cent höheren Arbeitspreis an als den beworbenen. Zur Begründung hieß es, der reduzierte Preis gelte ausschließlich für Neu- und nicht für Bestandskund:innen.  

„Auf der Webseite des Stromanbieters gab es keinen Hinweis darauf, dass der beworbene Preisvorteil nur für Neukunden gilt, weder in den Tarifdetails noch im Tarifrechner. Im Gegenteil: Bestandskunden wurden sogar ausdrücklich angesprochen und zum Tarifwechsel aufgefordert. Diese Praxis ist irreführend“, erklärt Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Nach der erfolgreichen Abmahnung durch die Verbraucherschützer verpflichtete sich das Unternehmen, eine solche irreführende Werbung künftig zu unterlassen.  

Transparenz ist Pflicht

Der Fall zeigt ein grundlegendes Problem. Energieversorger dürfen zwar unterschiedliche Tarife für verschiedene Kundengruppen anbieten. Voraussetzung ist jedoch, dass Verbraucher:innen solche Bedingungen klar erkennen können.  

Das Transparenzgebot gilt auch für Bonuszahlungen. Energieanbieter werben häufig mit Boni, um ihre Tarife – insbesondere auf Vergleichsportalen – besonders attraktiv für Neukunden erscheinen zu lassen. „Oft ergibt sich die Ersparnis aber nur durch einen einmaligen Bonus im ersten Vertragsjahr. Danach steigen die Kosten deutlich an“, so Hofmann. Zudem sind Bonuszahlungen meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Deshalb sollten Verbraucher:innen solche Angebote sehr genau prüfen. Wie im abgemahnten Fall gilt auch hier: Preise und Konditionen müssen transparent sein.

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Von: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Tags: EnergieVerbraucherzentrale

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