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Barnim Aktuell » Buntes » Verbraucherzentrale warnt vor Anbietern von Kündigungsdiensten und mahnt ein Unternehmen erfolgreich ab

Verbraucherzentrale warnt vor Anbietern von Kündigungsdiensten und mahnt ein Unternehmen erfolgreich ab

Kündigung leicht gemacht: So klappt’s ohne Dienstleister
  • 12. Dezember 2025
  • Buntes
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Foto: Jonas Leupe, unsplash
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Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale über Anbieter von eigentlich unnötigen Dienstleistungen. Zum Beispiel bei Anliegen zum Rundfunkbeitrag oder bei Anträgen auf Wohngeld sowie Führungszeugnissen. Auch für Kündigungen existieren eigene Dienstleister, auf die Verbraucher:innen problemlos verzichten können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche kostenlosen und verbraucherfreundlichen Alternativen es für Kündigungen gibt.

Kündigungen lassen sich einfach selbst online erledigen
Wer einen Vertrag oder ein Abonnement kündigen möchte, landet bei einer Internetrecherche schnell bei Unternehmen, die Hilfe bei Formulierung und Versand anbieten. Diese Dienstleistung kostet dann beispielsweise 35 Euro, obwohl sie gänzlich überflüssig ist. „Verbraucher:innen können Verträge, die online abgeschlossen werden können, einfach, sicher und kostenfrei über den Kündigungsbutton auf der Webseite des jeweiligen Anbieters beenden und sich so die Kosten sparen“, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, diese Schaltfläche unter anderem leicht zugänglich bereitzustellen. Meist findet sich diese ganz unten auf der Internetseite des Anbieters. Der Anbieter ist zudem verpflichtet, den Eingang der Kündigung über den Kündigungsbutton sofort zu bestätigen.

Kostenfreie Alternativen: selbst schreiben oder Muster nutzen
Alternativ können Verbraucher:innen ihr Kündigungsschreiben problemlos selbst erstellen. Für die Kündigung genügen in der Regel Name, Anschrift, E-Mail, gegebenenfalls die Kundennummer oder weitere Vertragsnummern und folgende Formulierung: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes zu.“ Die Verbraucherzentrale empfiehlt dabei, einen Nachweis zu sichern. Bei einer Kündigung per E-Mail sollten Verbraucher:innen unbedingt auf den Erhalt einer Bestätigung achten. Weitere Informationen zum Thema „Verträge kündigen“ haben die Verbraucherzentralen hier zusammengefasst und bieten für Mobilfunk-, Internet- oder Telefonverträge zudem kostenlose, individuell ausfüllbare Vorlagen an. Wichtig zu wissen ist dabei: Eine Kündigung wird mit Zugang beim Empfänger wirksam, sodass die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Anbieter angekommen sein muss.

Abmahnung wegen unzulässiger Vertragsklauseln
Ein Anbieter eines kostenpflichtigen Kündigungsservice unterstellte Verbraucher:innen zudem, sie würden beim Vertragsabschluss auf ihr Widerrufsrecht verzichten, obwohl dies rechtlich nicht möglich ist. Unternehmen dürfen diese gesetzliche Vorgabe nicht einfach aushebeln. Zwar kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Bedingungen auch vorzeitig erlöschen, doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und eine korrekte Belehrung vorliegen. „Das war hier eindeutig nicht der Fall“, so Kahnert. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte das Unternehmen erfolgreich ab und der Anbieter gab eine Unterlassungserklärung ab.

Von: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Tags: Verbraucherzentrale

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