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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Vorsicht bei vermeintlich hilfsbedürftigen Jungtieren – Unnötige Rettungsversuche können tödlich enden

Vorsicht bei vermeintlich hilfsbedürftigen Jungtieren – Unnötige Rettungsversuche können tödlich enden

  • 15. März 2025
  • Land Brandenburg
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Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke warnt vor unbedachten Rettungsmaßnahmen beim Auffinden von vermeintlich hilfsbedürftigen Jungtieren. Bei vielen Wildtieren beginnt bereits jetzt die Brut- und Setzzeit, das heißt sie bekommen ihren Nachwuchs. Nicht selten finden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dadurch junge, vermeintlich hilfsbedürftige Jungtiere und fragen sich, ob „Rettungsmaßnahmen“ notwendig sind.

Dazu sagt die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Anne Zinke:

„Leider sehen wir in der Praxis, dass häufig junge, aufgefundene Wildtiere sinnlos und unsachgemäß aus der Natur entnommen werden. Die Menschen wollen den Tieren in der Regel helfen, allerdings sind gerade junge Wildtiere meistens nicht auf die Hilfe des Menschen angewiesen. Eine fälschliche Entnahme kann ein Todesurteil oder lebenslanges Leid für ein eigentlich gesundes Tier bedeuten.“

Sie rät vielmehr, die Situation vor Ort zunächst genau zu beobachten, um einschätzen zu können, ob Hilfe wirklich vonnöten ist. Das gelte im Übrigen auch für erwachsene Tiere. Wichtig sei zudem, die Tiere nicht zu berühren. Schon aus eigener Sicherheit: Tiere können Menschen verletzen oder Krankheiten und Parasiten übertragen. Jungtiere, die berührt werden, tragen sofort den Geruch des Menschen an sich, was dazu führen kann, dass ihre Eltern sie verstoßen, was meist den sicheren Tod für die Jungtiere bedeutet.

„Wir Menschen dürfen nur eingreifen, wenn sich ein Tier in einer offensichtlichen Notlage befindet“,

 sagt daher die Landestierschutzbeauftragte und appelliert an die Menschen, wirklich nur verletzten, schwachen oder kranken Wildtieren zu helfen. Wenn diese aufgefunden werden, sollte die zuständige untere Naturschutzbehörde oder eine Wildtierauffangstation informiert werden. Falls es sich um jagdbares Wild handelt, sind immer die zuständige Jagdausübungsberechtigten zu kontaktieren oder alternativ die Polizei unter 110, welche die zuständigen Jagdausübungsberechtigten benachrichtigt. Zu beachten ist, dass Tierärztinnen und Tierärzte nicht dazu verpflichtet sind Wildtiere kostenlos zu behandeln und die Bezahlung in der Regel durch den/die Finder/in erfolgen muss.

Wichtig ist, dass Pflegestationen und Tierheime oft bereits an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten und jedes unnötig entnommene Wildtier die Situation für Mensch und Tier verschlechtert. Auch sind die Versorgung, Vorbereitung auf die Auswilderung und die Auswilderung selbst sehr zeitaufwendig und müssen gekonnt sein, damit die Tiere sich als Erwachsene in der freien Natur zurechtfinden.

Gemäß des geltenden Rechts, ist es grundsätzlich verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, nur kranke, verletzte oder hilflose Tiere vorübergehend aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Bei streng geschützten Arten wie Greifvögeln oder Störchen oder bei invasiven Arten, wie dem Waschbär, muss das Landesamt für Umwelt in Brandenburg (LfU) informiert werden.

Auf der Website der Landestierschutzbeauftragten sind weitere Hinweise zum Auffinden und zum richtigen Umgang mit verletzten, kranken bzw. hilfsbedürftigen Wildtieren zusammengestellt. Dort befindet sich auch eine Übersicht von Pflege- und Wildtierauffangstationen in Brandenburg, die vom LfU anerkannt sind.

Von: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Tags: landesregierung

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