Eberswalde: Für die Wahl der Landrätin / des Landrates im Landkreis Barnim am 19. April 2026 (ggf. Stichwahl am 10. Mai 2026) suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Voraussetzung für eine Berufung in einen Wahlvorstand ist das Vorliegen der eigenenBerechtigung zur Teilnahme an der Wahl.
Sie haben Interesse die Durchführung in den Wahllokalen zu unterstützen und hierfür ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro bis zu 60 Euro zu erhalten?
Gerne stehen Ihnen unsere Beschäftigten der Wahlbehörde der Stadtverwaltung Eberswalde für weitere Auskünfte zur Verfügung und freuen sich über jede Meldung
per Mail: wahlhelfer@eberswalde.de oder Telefon: 03334/64-158 persönlich oder postalisch: Breite Straße 41-44 (Rathaus), 16225 Eberswalde.















