Union und SPD haben ihren Koalitionsvertrag mit „Verantwortung für Deutschland“ überschrieben. Nach einer turbulenten Zeit wurde am 6. Mai 2025 Friedrich Merz zum Bundeskanzler gewählt und die Pläne aus dem veröffentlichten Koalitionsvertrag sollen nun in die Tat umgesetzt werden.
Steuerliches Sofortprogramm: Investitionen für mehr Wachstum
Das neue Sofortprogramm enthält beispielsweise steuerliche Abschreibungen, welche Unternehmen zu höheren Investitionen anregen und damit die Wirtschaft stärken sollen.
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Regierung erhofft sich von den verbesserten Abschreibungsbedingungen eine Erhöhung der Rentabilität von Investitionen und eine Stärkung der Liquidität der Unternehmen insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition.
Die degressive Abschreibung soll für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Der dabei anzuwendende Prozentsatz soll höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.
Des Weiteren sollen die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien künftig von der Steuer absetzbar sein.
Steuersenkungen erst später
Die Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 15 Prozent soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Die Absenkung soll allerdings erst mit dem 1. Januar 2028 beginnen. Um Personengesellschaften und Einzelunternehmen, deren Einkünfte normalerweise nicht der Körperschaftsteuer unterliegen nicht zu benachteiligen und eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, soll das Optionsmodell (Option zur Körperschaftsteuer) und die Thesaurierungsbegünstigung (Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft) wesentlich verbessert werden. Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll ebenfalls zur Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht.
Förderung der E-Mobilität
Wie auch schon die Vorgänger-Regierung möchte die Koalition die E-Mobilität fördern. Dazu soll eine Sonderabschreibung für E-Autos und eine Kfz-Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge bis zum Jahre 2035 verabschiedet werden.
Die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung des geldwerten Vorteils beträgt bei E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro lediglich ein Viertel des Bruttolistenpreises. Die Koalition plant die Anhebung dieser Grenze auf 100.000 Euro.
Bürokratie hin – Bürokratie her
Freude bei den Gastronomen, denn die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Zudem soll die Bonpflicht wieder abgeschafft werden. Dafür soll aber für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
Freude bei Land- und Forstwirten
Auf eine bürokratische Aufgabe weniger dürfen sich Land- und Forstwirte freuen, denn die Stoffstrombilanzverordnung soll abgeschafft werden. Daneben soll eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage geschaffen und die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder eingeführt werden.
Steuererleichterungen für Arbeitnehmer
Die Koalition plant, Zuschläge für Überstunden bei Vollzeittätigkeit steuerfrei zu stellen. Als Vollzeitarbeit gelten dabei 34 Stunden (tariflich) bzw. 40 Stunden (nicht tariflich). Wenn Arbeitgeber an Teilzeitbeschäftigte eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese steuerlich begünstigt werden. Außerdem soll die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver gestaltet werden.
Geplant ist auch, die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft zu erhöhen. Wie dies mit den ebenfalls im Koalitionsvertrag enthaltenen Plänen zur Einführung einer Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden, zusammenpasst, bleibt abzuwarten.
Zum Einsatz von Saisonarbeitskräften plant die zukünftige Regierung, die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung auf 90 Tage (aktuell 70 Tage) auszuweiten.
Stärkung des Ehrenamts
Die neue Regierung möchte die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben. Des Weiteren soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöht werden.
Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.
Änderungen für Eltern und Kinder
Die neue Regierung plant, bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld anzuheben und die Entlastungswirkung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld anzugleichen. Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden soll durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden. Auch beim Elterngeld sind Änderungen geplant. So sollen die Auszahlungsbeträge erhöht sowie die Einkommensgrenze, der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden. Die Regierung möchte einen Mutterschutz für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.
Für eine gute Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2026 eine Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zur Renteneintritt steuerfrei sein.
Geplante Änderungen in der Sozialversicherung
Die Koalition möchte das Statusfeststellungsverfahren reformieren und Scheinselbständigkeit verhindern. Dies vor allem in Hinblick auf die durch die ergangene Rechtsprechung im Bildungsbereich entstandene Unsicherheit. Alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, sollen gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Des Weiteren soll der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung stabil gehalten und das Abgabeverfahren durch Pauschalierungen vereinfacht werden.
Rüstige Rentner profitieren von Steuerfreiheit
Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro
im Monat steuerfrei bekommen. Dieser Wert orientiert sich an der oberen Grenze der Gleitzone vom Midi-Job zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Koalition prüft dabei insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts.
FAZIT: Die 146 Seiten des Koalitionsvertrages enthalten nur wenige konkrete steuerliche Vorhaben, die zudem unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Welche Pläne letztendlich in ein Gesetz münden und wann, bleibt abzuwarten.

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