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Barnim Aktuell » Unser Barnim » Wichtige Meldepflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Frist läuft bis 31. März 2025

Wichtige Meldepflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Frist läuft bis 31. März 2025

  • 31. Januar 2025
  • Unser Barnim
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  • Bis zum 31. März 2025 müssen Unternehmen die Zahl ihrer schwerbehinderten Beschäftigten an die Arbeitsagentur melden
  • Elektronischer Versand der Beschäftigungsdaten möglich

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Nur für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus dem Jahr 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Dabei ist zu beachten, dass die Frist nicht verlängert werden kann. Der Versand der Anzeige kann auf elektronischem Weg erfolgen.

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM ist ab 2024 nicht mehr möglich. Die Formulare können alternativ noch in Papierform bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich ebenfalls mit IW-Elan berechnen.

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Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie zum Anzeigeverfahren gibt es online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.

Außerdem berät der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Eberswalde Betriebe zur Einstellung schwerbehinderter Menschen und ist erreichbar unter der kostenfreien Hotline 0800 4 555520.

Von: Jobcenter Barnim
Tags: GesellschaftJobcenter BarnimUnser BarnimWirtschaft

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