Die Gemeindevertretung soll am 16. Oktober 2025 die Auslegung des Bebauungsplanes beschließen. Die Auslegung ist ein wichtiger Schritt im Planverfahren, bei dem die Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Behörden die Möglichkeit erhalten, den Plan einzusehen, Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben. Um die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist lange gerungen worden. Die damalige Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/GRÜNE/SPD/UWG hat im November 2022 einen entsprechenden Antrag eingebracht, dem mehrheitlich zugestimmt wurde.
Warum ist an dieser Stelle ein Bebauungsplan so wichtig? Wäre es nicht ausreichend, wenn sich die Gebäude am Bestand orientieren?
Das Grundstück des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes ist mit Abstand das größte Grundstück in der Umgebung. Bisher lebte eine Familie auf dem Hof, die für ihren Landwirtschaftsbetrieb sowie für ihre Maschinen Stallungen und eine Scheune benötigte. Nun will der Eigentümer sämtliche Gebäude abreißen und 6 neue Häuser mit insgesamt 40 Wohnungen bauen.
Das ist zu viel, und es ist ein großer Unterschied, ob Scheunen und Stallungen oder ob Wohngebäude auf einem Grundstück stehen.

Können wir das charakteristische Dorfbild erhalten?
Ja, ein Bebauungsplan kann das charakteristische Dorfbild und die gestalterischen Eigenarten des alten Dorfes in seinen Grundzügen erhalten. Wenn auf dem Grundstück des alten Hofes nun statt einer Familie 40 Familien leben sollen, wird das jedoch schwierig. Zwischen den Häusern bräuchte es Gemeinschaftsflächen, Parkplätze für alle und Platz für Mülltonnen. Das passt da aber nicht mehr hin, wenn überall Gebäude stehen. Das gesamte Grundstück müsste versiegelt und der Regen kann nicht mehr versickern.
Genau deshalb hatte die Gemeinde im November 2022 beschlossen, dass die Hauptgebäude nur 30% des bebaubaren Grundstücks einnehmen sollen, die Grundflächenzahl (GRZ) sollte also 0,3 betragen.
30% sind angemessen, da ein Bebauungsplan nicht nur die Interessen der Allgemeinheit, sondern auch die des Eigentümers berücksichtigen muss. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde die Umgebung der Breitscheidstraße untersucht. Da wurde festgestellt, dass die umgebenden Grundstücke durchschnittlich mit einer Bebauungsdichte von 27%-29% bebaut sind.
Welche weiteren Ziele sollen mit dem neuen Bebauungsplan außerdem erreicht werden?
Die Wörde soll als natürliches Regenrückhaltegebiet erhalten bleiben
Im rückwärtigen Teil des Grundstücks, also zwischen Breitscheid- und Karl-Liebknecht-Straße befindet sich ein geschütztes Biotop, die Wörde. In diesen tiefer liegenden Wiesen sammelt sich bei starkem Regen das Regenwasser und kann dort versickern. Da in Wandlitz immer mehr gebaut wird und das Wasser von versiegelten Flächen schnell abfließt, brauchen wir dringend solche Feuchtwiesen wie die Wörde. Sie trägt dazu bei, den Niederschlagsabfluss zu regulieren und Hochwasser dadurch zu vermeiden. Damit die Wörde in ihrer Funktion Regenwasser aufzunehmen nicht beeinträchtigt wird, muss diese Fläche, die durch die Baugrenze markiert ist, durch klare Festsetzungen im Bebauungsplan vor intensiver Nutzung geschützt werden. Im hinteren Teil des Grundstücks wurde sogar vom Landkreis eine Baugrenze festgelegt. Die will der Eigentümer auch überschreiten!

Platz für einen Vorgarten schaffen
Die Gemeinde hatte außerdem festgelegt, dass die Bebauung von der Straße etwas zurücktreten soll. Vorgärten sind ein verbindendes Glied zwischen privatem und öffentlichem Raum. Sie bieten Schutz und sind typische Gestaltungselemente innerhalb des Dorfbildes. Tatsächlich gibt es in der Umgebung zwar Grundstücke, bei denen die Hauswand fast bis an den Gehweg heranreicht. Typisch für das alte Dorf ist jedoch ein kleiner Vorgarten.
Auch das zu erhalten, hatte die Gemeinde im November 2022 beschlossen
Muss wer A sagt auch B sagen?
Nein. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss mit den eben beschriebenen Zielen Nr. BV-GV/2022-0549 zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße 22“ gefasst. Den Entwurf dieses Bebauungsplanes hat der Bürgermeister leider erst 3 Jahre später am 9. September 2025 vorgelegt. Der Ortsbeirat hat diesen einstimmig beschlossen.
In der Sitzung des Bauausschusses eine Woche später (16. September 2025) brachte der Bürgermeister plötzlich einen zweiten Entwurf, also einen Plan „B“ ein. Mit Variante B soll das Grundstück viel dichter bebaut werden, so wie sich es der Eigentümer vorgestellt hat. Wo ehemals die Scheune stand sollen sogar 3 Vollgeschosse zugelassen werden.
Wozu dient diese Variante? Die Gemeinde wollte mit dem Verfahren doch das Dorfbild erhalten?
Die Fraktion SPD/ BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN wird sich für die Erhaltung des historischen Ortsbildes, also für Variante A einsetzen. Dem Dorf Wandlitz ist zu wünschen, dass die Gemeindevertretung am 16. Oktober 2025 das Votum des Ortsbeirates entsprechend, unterstützt.
Dörthe Hartrumpf
SPD/ BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN
















