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Barnim Aktuell » Buntes » Wohin mit dem Hund im Urlaub?

Wohin mit dem Hund im Urlaub?

Tipps für eine sichere Betreuung
  • 21. August 2025
  • Buntes
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Foto: freepik/vectorjuice
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Die Ferienzeit ist im vollen Gange – doch was tun, wenn der geliebte Vierbeiner nicht mitreisen kann? Eine gute Betreuung in einer Tierpension oder durch eine vertraute Person ist nicht nur im Urlaub wichtig, sondern auch in Situationen wie einem Klinikaufenthalt oder beruflichen Veränderungen. Damit es dem Hund in der Fremdbetreuung gut geht, sollten Halterinnen und Halter schon frühzeitig planen und genau hinschauen, wem sie ihr Tier anvertrauen.

Das Veterinäramt des Landkreises Barnim weist darauf hin, dass nur Tierpensionen mit einer behördlichen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TSchG) betrieben werden dürfen. „Wer ohne Genehmigung Hunde oder andere Heimtiere gewerbsmäßig betreut, handelt ordnungswidrig und riskiert hohe Bußgelder“, erklärt das Amt. Erst kürzlich musste eine illegal betriebene Hundepension im Barnim geschlossen werden. Die dort festgestellten Zustände – Haltung in fensterlosen Hauswirtschaftsräumen oder Käfigen sowie Verbringung an unbekannte Orte – waren tierschutzwidrig.

Hundebesitzer sollten daher unbedingt prüfen, ob eine Pension eine gültige Genehmigung vorweisen kann, ob es eine Begrenzung der Tierzahl gibt, wie die Unterbringung erfolgt und welche Aufnahmebedingungen gelten. Wichtig sind auch Nachweise über Impfungen, Floh- und Zeckenschutz sowie klare Vereinbarungen zu Fütterung, Medikamentengabe und tierärztlicher Betreuung. Ein schriftlicher Betreuungsvertrag schafft Verbindlichkeit und Transparenz über Leistungen und Kosten.

Im Landkreis Barnim sind derzeit 29 genehmigte Tierpensionen aktiv (21 für Hunde, 7 für Katzen und 1 gemischt). Wer seinen Hund in die Ferienbetreuung geben möchte, sollte sich rechtzeitig um einen Platz bemühen – oft sind Pensionen viele Monate im Voraus ausgebucht.

Von einer Unterbringung im Tierheim raten Tierschützer hingegen ab, da diese Einrichtungen bereits stark ausgelastet sind und ihre Kapazitäten vorrangig für Notfälle benötigen. Ellen Kloth, Vorsitzende des Tierschutzbundes Schleswig-Holstein: „Die Tierheime sind sowieso ganzjährig voll an der Belastungsgrenze und vor den Ferien ist es immer so, dass dann auch die Vermittlungszahlen zurückgehen.“ Das sei einerseits positiv, dass Tiere nicht dann angeschafft werden, wenn es kurz danach in den Urlaub geht. Andererseits führe es eben dazu, dass Tiere nicht wie früher für die Zeit des Urlaubs im Tierheim unterkommen können.

Fazit: Wer seinen Hund in gute Hände geben will, sollte frühzeitig planen, auf offizielle Genehmigungen achten und sich die Betreuungseinrichtung genau ansehen. So können Herrchen und Frauchen den Urlaub genießen – mit dem guten Gefühl, dass es auch ihrem Hund gut geht.

——————

Checkliste für Hundebesitzer: Worauf Sie bei einer Tierpension achten sollten

Behördliche Genehmigung:

Achten Sie darauf, dass die Hundepension eine gültige Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz besitzt. Die Pflege bzw. Betreuung von Heimtieren (als Pension oder Tiersitter/in) unterliegt einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt. Eine Gewerbeanmeldung reicht nicht aus. Mit einer erteilten Erlaubnis können Sie sicher sein, dass die Zuverlässigkeit geprüft und die Sachkunde des Betreiberenden nachgewiesen wurden. Solche Betriebserlaubnisse werden i.d.R. unter Auflagen erteilt, welche das Wohl der Tiere sicherstellen sollen. Dazu gehört auch die Beschränkung der Anzahl der zeitgleich aufgenommenen Hunde, je nach den zur Verfügung stehenden personellen und räumlichen Kapazitäten. Wer ohne eine solche Erlaubnis eine gewerbsmäßige Tierpension betreibt, begeht gemäß § 18 TierSchG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 25.000 € bestraft werden kann. Mit der Pensionstätigkeit darf zudem erst dann begonnen werden, wenn diese Erlaubnis erteilt wurde.

Besichtigung vorab:

Schauen Sie sich die Pension unbedingt vor der Übergabe an. Fragen Sie nach Referenzen, lassen Sie sich Unterbringungsräume zeigen und klären Sie, ob regelmäßige Updates (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) möglich sind.

Art der Unterbringung und Aufnahmebedingungen:

Prüfen Sie, ob Gruppen- oder Einzelhaltung, Wohnung oder Außengehege zu den Bedürfnissen Ihres Hundes passen. Auch Spaziergänge oder Ausflüge sollten realistisch möglich sein. Pensionsbetreiber sollten sich im Idealfall vorab nach den individuellen Eigenschaften eines Hundes erkundigen. Aus der Lage der Pension kann man bereits absehen, ob Spaziergänge, beispielsweise in den Wald, überhaupt möglich sind, oder auch das Angebot zu Fahrten in die Natur, an den See realistisch erscheinen. Auch die Vorlage einer Haftpflichtversicherung ist für den Betreiber ein wichtiger Punkt, den er ansprechen sollte. Ein Pensionsbetreiber besitzt i.d.R. eine Pensionsordnung, in der er festlegt, welche Voraussetzungen für die Aufnahme bestehen. So sollten nur mit Mikrochip gekennzeichnete, entwurmte und geimpfte Hunde aufgenommen werden. Für die meiste Zeit des Jahres ist auch der Nachweis einer Floh- und Zeckenprophylaxe von Vorteil.

Fütterung und Medikamente:

Bringen Sie am besten das gewohnte Futter Ihres Hundes selbst mit. Vereinbaren Sie genau, wie mit Medikamentengabe (z.B. Insulin) umgegangen wird und wie tierärztliche Betreuung im Notfall erfolgt.

Vertrag und Kosten:

Halten Sie alle Leistungen und Preise schriftlich in einem Betreuungsvertrag fest. Derzeit liegen die Kosten zwischen 25 und 60 Euro pro Tag, An- und Abreisetage zählen oft als volle Tage.

Von: Robert Bachmann
Tags: FerienGesellschaftInformationLandkreis

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