Bauminister Detlef Tabbert hat in Potsdam die Bilanz Wohnen 2025 vorgestellt. Im zurückliegenden Jahr hat das Land Brandenburg 250 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt und damit die Mittel aus dem Jahr 2024 – rund 212 Millionen Euro – deutlich erhöht. Es wurden 1153 Wohneinheiten gefördert, die in den nächsten Jahren gebaut werden, davon 1005 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Im Jahr 2026 wird die soziale Wohnraumförderung auf hohem Niveau weitergeführt werden. Im Haushaltsplan sind 250 Millionen Euro veranschlagt.
Bauminister Detlef Tabbert: „Wir nehmen die Wohnbauoffensive in Brandenburg sehr ernst. Die Rahmenbedingungen sind schwierig, trotzdem wurden alle vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel voll ausgeschöpft. Wir sehen, dass weiter hoher Bedarf an Wohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung besteht. Die soziale Wohnraumförderung kann einen entscheidenden – und anteiligen – Beitrag leisten, gegenzusteuern. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass auch in den kommenden Jahren die Förderung auf hohem Niveau erfolgen kann.“
Detlef Tabbert betonte auch die besondere Bedeutung der sozialen Wohnrauförderung für die Wohnungs- und Bauwirtschaft: „Auf der Seite der Fördernehmer sind die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit Abstand unsere wichtigsten Partner. Aber auch private Investoren investieren zunehmend auf dem Brandenburger Wohnungsmarkt und im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Viele Projekte, die freifinanziert nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar waren, konnten dank zinsfreier Darlehen und Zuschüsse der sozialen Wohnraumförderung dennoch realisiert werden. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung der sozialen Wohnraumförderung für den gesamten Wohnungsbausektor. Ich bedanke mich ausdrücklich für das Engagement der Wohnungswirtschaft und den weiteren starken und verlässlichen Partnern im Bündnis für Wohnen.“
Im Rahmen der Wohnraumförderung wurden weitere Instrumente eingesetzt, um die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum zu gewährleisten: Die Förderrichtlinien für den Wohnungsbau wurden evaluiert und angepasst, die Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnung verlängert. Der Entwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung wurde dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung fand am 28. Januar 2026 statt.
Wohnraumförderung 2025
Entsprechend der jeweiligen Bedarfslagen werden die Mittel der Wohnraumförderung im ganzen Land Brandenburg eingesetzt. Im Berliner Umland, mit angespannten Wohnungsmärkten, insbesondere bei Investitionen im Mietwohnungsneubau. Im weiteren Metropolenraum steht hingegen die Anpassung und der Erhalt der Bestände im Vordergrund. Rund 54 Prozent der Fördermittel flossen in Vorhaben im Berliner Umland, rund 46 Prozent gingen in die Fläche Brandenburgs. Von den rund 250 Millionen Euro, die im Jahr 2025 bewilligt wurden, entfiel der Großteil auf Vorhaben der Mietwohnungsbauförderung.
Für Mietwohnungsneubau und Wiederherstellung wurden 191 Millionen Euro für 790 Wohneinheiten investiert. Gut 24 Millionen Euro für 216 Wohneinheiten wurden in Vorhaben der Modernisierung und Instandsetzung im Mietwohnungsbau investiert. Mit den bewilligten Mitteln der Mietwohnungsbauförderung wurden 2025 insgesamt 1005 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gefördert. Auch die Wohneigentumsförderung greift, insbesondere für junge Familien und für Schwellenhaushalte. Mit rund 34,6 Millionen Euro für 144 Wohnungen wurde sie auch im Jahr 2025 stark nachgefragt.
Detlef Tabbert stellte jedoch auch fest: „Dass trotz deutlich höherem Mitteleinsatz weniger Wohnungen entstehen, zeigt, wie schwierig die derzeitige Situation aufgrund von Kostensteigerungen im Bausektor ist.“
Mietpreisdämpfende Verordnungen verlängert
Zusätzlich zur Wohnraumförderung unterstützt das Land die Kommunen durch mietpreisdämpfende Verordnungen. Hintergrund ist, dass das Bundesrecht den Ländern gestattet, Gebiete zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Von dieser Ermächtigung hat das Land Brandenburg Gebrauch gemacht: Die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung wurden 2025 evaluiert und auf der Grundlage eines Gutachtens neu gefasst. Im Ergebnis stellte ein Gutachter in 36 Städten und Gemeinden einen angespannten Wohnungsmarkt fest.
Um auch für die Zukunft Entscheidungen auf Grundlage einer soliden Datenbasis treffen zu können, wurde 2025 erneut ein Wohnungsmarktbeobachtungsbericht erarbeitet. Die Ergebnisse bieten die Grundlage, um weiterhin gute Rahmenbedingungen für funktionsfähige Wohnungsmärkte sowie ein gutes Investitionsklima im Wohnungsbau zu schaffen und so bezahlbares und qualitätsvolles Wohnen in allen Teilen Brandenburgs zu sichern.
Detlef Tabbert: „Der vorliegende Bericht legt den Grundstein dafür, den sehr differenzierten Entwicklungen in den verschiedenen Teilräumen des Landes gerecht zu werden. Er dient als Kompass und verlässlicher Lotse für kommunale und regionale Entscheidungen.“
Verlässliche Förderpolitik als zentrale Forderungen
Mit Blick auf die Zusammenarbeit im Bündnis für Wohnen, dem auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung angehört, unterstrich Bauminister Detlef Tabbert folgende zentrale Forderungen:
- Eine verlässliche Förderpolitik mit einer auskömmlichen Mittelausstattung des Bundes und der Länder für den Wohnungsbau, um Planungs- und Investitionssicherheit zu erlangen.
- Eine Steuerpolitik, die Anreize zur Investition im Wohnungsbau setzt.
- Ein Moratorium bei den technischen und rechtlichen Anforderungen an den Wohnungsbau, die bestehenden Auflagen wirken bereits jetzt kostentreibend im Wohnungsbau.
- Ein Schub bei der Digitalisierung im Wohnungsbau, um Planungen zu beschleunigen.
Die Präsentation zur Pressekonferenz finden Sie unten im Downloadbereich.








