Wie soll sich der Wandlitzer Ortskern künftig entwickeln – und wie viel Veränderung verträgt sein gewachsenes Erscheinungsbild? Viele Bürgerinnen und Bürger werden sich noch an den Gerstelhof erinnern. An den Hofladen und an das Hofcafé, das zu den Museumsfesten öffnete und stets bis auf den letzten Platz besetzt war. Dieser landwirtschaftliche Betrieb prägte das Leben im Wandlitzer Ortskern. Der Hof wurde verkauft und nun sollen dort, wo bisher eine Familie lebte, 37 Wohnungen entstehen. Mit dem Verkauf des Grundstücks rückte die Frage in den Fokus, wie sich eine neue Bebauung harmonisch in das gewachsene Ortsbild einfügen kann. Doch das Bebauungsplanverfahren gerät zunehmend unter Zeitdruck.
Gemeindevertretung will maßvollen Wohnungsbau sichern
Mit dem Ziel, Wohnungsbau zu schaffen, der sich an der umgebenden Bebauung orientiert, beschloss die Gemeindevertretung im Dezember 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans. Kurz darauf folgte eine Veränderungssperre. Sie sollte verhindern, dass vor Abschluss der Planung Fakten geschaffen werden.
Doch genau dieser Zeitrahmen wird nun zum Problem: Die Veränderungssperre läuft am 28. Juni 2026 aus. Sollte bis dahin kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen, verliert die Gemeinde weitgehend ihren Einfluss auf das Bauvorhaben.

Pannenserie im Verfahren
Im Verlauf des Verfahrens unterliefen dem Rathaus wiederholt formelle Fehler. So veröffentlichte die Verwaltung die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund einer falschen Flurangabe erneut. Auch der Auslegungsbeschluss musste korrigiert werden, da er auf einer fehlerhaften Rechtsgrundlage beruhte. Sind diese vielen Fehler und die Verzögerungen Zufall? Die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz hat doch schon viele Bebauungspläne aufgestellt!
Hinzu kommen inhaltliche Kritikpunkte: Nach Einschätzung aus dem Bauamt ist die Begründung des Plans in zentralen Punkten unzureichend – etwa beim Maß der Bebauung[1] und bei der vorgesehenen Zweigeschossigkeit[2].
Diese Mängel haben Konsequenzen: Die Unterlagen müssen überarbeitet und erneut öffentlich ausgelegt werden. Ein weiterer Zeitverlust ist damit bereits absehbar.
Ungewöhnlich lange Verfahrensdauer
Während Bebauungsplanverfahren in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden, zieht sich das Verfahren in Wandlitz inzwischen über mehr als drei Jahre.
Beispielsweise vergingen fast zwei Jahre bis zur Beauftragung eines Planungsbüros, das die Unterlagen erstellen soll. Erst im Herbst 2025 wurde die öffentliche Auslegung beschlossen – zu einem Zeitpunkt, als das Verfahren bereits deutlich hinter dem üblichen Zeitplan lag.
Als Grund für Verzögerungen wurden unter anderem fehlende Haushaltsmittel genannt. Ein Blick in den Haushaltsplan 2023 zeigt, dass 125.000 Euro für Planungsleistungen vorgesehen waren, von denen rund die Hälfte tatsächlich ausgegeben wurde. Zudem wurde auf Antrag der Fraktion eine ausreichende Mittelbereitstellung beschlossen[3].
Was ist notwendig, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen?
Für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens müssen zunächst formelle Fehler behoben werden[4]. Dadurch ist auch eine erneute öffentliche Auslegung der Unterlagen erforderlich.
Zentral ist jedoch die Überarbeitung der Begründung. Sie soll künftig klar die Ziele der Planung erklären. In der bisherigen Fassung stehen dagegen eher mögliche Einschränkungen der Bebauung im Vordergrund. In der Begründung wird sogar erwähnt, dass es sich um eine Verhinderungsplanung handeln könnte![5]
Deutlich herausgearbeitet werden muss außerdem die geänderte Nutzung des Grundstücks: Aus einem landwirtschaftlichen Betrieb soll Wohnbebauung werden.
Nach dem Willen der Gemeindevertretung soll sich diese neue Bebauung am bestehenden Ortsbild orientieren. Gebäudehöhe, Geschossigkeit und Bebauungsdichte sollen sich daher an der Umgebung ausrichten und sich harmonisch einfügen.
Diese Zielsetzung muss in der überarbeiteten Begründung eindeutig und verständlich dargestellt werden.
Zeit wird zum entscheidenden Faktor
Mit dem Beschluss vom März 2026, die Unterlagen erneut auszulegen, hat das Verfahren eine weitere Schleife genommen. Damit bleiben nur noch wenige Monate, um alle notwendigen Schritte abzuschließen: Überarbeitung, Auslegung, Abwägung und Satzungsbeschluss.
Ob dies gelingt, ist offen. Klar ist jedoch: Sollte die Frist bis Ende Juni verstreichen, könnte das Verfahren ins Leere laufen – mit weitreichenden Folgen für die Entwicklung des Grundstücks und das Erscheinungsbild des Ortskerns.
Weitere Informationen sind dem Artikel „Wie geht es mit dem ehemaligen Hof der Familie Gerstel in der Breitscheidstraße 22, Wandlitz weiter?“ vom 13.10.2025 zu entnehmen.
Fraktion SPD/ DIE GRÜNEN
Dörthe Hartrumpf
[1] BV-GV/2026-0203, Abwägungsunterlage, Seite 6, Absatz m6
[2] BV-GV/2026-0203, Abwägungsunterlage, Seite 7, Absatz m10
[3] Protokoll zu BV-GV/2022-0536
[4] BV-GV/2026-0203, Abwägungsunterlage, Seite 8, Absatz n1
[5] BV-GV/2025-0156, Variante A, Seite 9
















