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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Zentrale Asyldokumentationsstelle nimmt weiter Fahrt auf

Zentrale Asyldokumentationsstelle nimmt weiter Fahrt auf

Brandenburger Justiz setzt auf weitere Beschleunigung der Asylverfahren
  • 13. Dezember 2024
  • Land Brandenburg
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Zur weiteren Beschleunigung der Dauer der Asylklageverfahren ist bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eine zentrale Asyldokumentationsstelle eingerichtet worden. Die Einrichtung, die seit September 2024 operativ ist, soll die richterliche Entscheidungsfindung erleichtern und qualitativ weiter stärken.

In Asylverfahren haben die Verwaltungsgerichte regelmäßig eine Prognose darüber abzugeben, ob die Asylsuchenden bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland asylrelevanten Gefahren ausgesetzt sind. Die Rechtsprechung verlangt zur Ableitung dieser Prognose eine umfassende Auswertung der zu den Verhältnissen im Herkunftsland vorliegenden Erkenntnisse. Die hierfür erforderlichen Erkenntnismittellisten und Dokumentationen sollen zukünftig beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zentral erstellt und aktualisiert werden.

Durch die zentrale Asyldokumentationsstelle wurden in einer ersten Ausbaustufe Informationen zu relevanten Zielstaaten der sogenannten Dublin-Mitgliedsstaaten (EU und assoziierte europäische Staaten) angelegt und allen Verwaltungsgerichten zur Verfügung gestellt. Anschließend sollen entsprechende Dokumente und Listen bezüglich aller maßgeblichen Herkunftsstaaten eingestellt werden. An jedem Gericht gibt es einen richterlichen Ansprechpartner, der im Dialog mit der Asyldokumentationsstelle in Frankfurt (Oder) steht.

In der zweiten Ausbaustufe wird die Dokumentationsstelle künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch Problemstellungen in spezifischen Herkunftsländern gezielt aufbereiten. Dies wird den Rechercheaufwand der Richterinnen und Richter erheblich reduzieren. Um das hohe Beschleunigungspotential einer zentralen Asyldokumentationsstelle tatsächlich nutzbar zu machen, bedarf es zusätzlicher Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen, die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen angemeldet werden. Bis dahin wird der weitere Aufbau der Asyldokumentationsstelle mit befristet eingestellten Mitarbeitern aus dem Projekt „wissenschaftliche Mitarbeit in der Justiz“ unterstützt.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die zentrale Asyldokumentationsstelle ist ein weiterer Baustein, um die zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Asylverfahren zu bewältigen. Ihre Einrichtung reiht sich ein in unsere erfolgreichen Bemühungen, die gerichtlichen Asylverfahren kontinuierlich zu verkürzen. Sie wird die Effizienz der richterlichen Arbeit und die Qualität der Entscheidungen weiter erhöhen.“

Hintergrund:

Zur Beschleunigung der gerichtlichen Asylverfahren ist eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden. Neben der inzwischen guten personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der Asylkammern, führt auch die Zuständigkeitskonzentration durch Änderung der Gerichtszuständigkeitsverordnung mit Wirkung vom 01. März 2024 zu einer höheren Erledigungsleistung und damit Absenkung der Verfahrensdauer. Durch die Verordnung wurden die Zuständigkeiten für zahlreiche Herkunftsländer bei jeweils einem der drei Verwaltungsgerichte in Brandenburg konzentriert. Somit muss sich nur noch ein Gericht mit einem bestimmten Herkunftsland befassen.

Ungeachtet der steigenden Neueingänge im Jahr 2024 konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer im III. Quartal 2024 in Asylklageverfahren im Land Brandenburg auf 22,5 Monate reduziert werden. Im Jahr 2023 betrug diese in Asylklageverfahren noch 33,4 Monate, im Jahr 2022 sogar noch 38,3 Monate. Die Bearbeitungszeiten haben sich damit im Durchschnitt innerhalb des letzten Jahres um fast ein Jahr verkürzt.

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Die immer noch relativ hohe Verfahrensdauer ist die paradoxe Folge des erheblichen Abbaus von Altverfahren, da die erledigten Verfahren erst im Moment ihrer Erledigung in die Statistik einfließen, wodurch die durchschnittliche Verfahrensdauer ansteigt. Der Rückgang der Verfahrenslaufzeiten offenbart jedoch, dass es inzwischen gelungen ist, die Altbestände überwiegend abzuarbeiten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in asylrechtlichen Eilverfahren liegt in Brandenburg bei unter einem Monat.

Das Projekt „wissenschaftliche Mitarbeit in der Justiz“ ist aus der Zukunftskonferenz Justiz hervorgegangen. Im Rahmen des Projektes werden überdurchschnittlich leistungsstarke Referendarinnen und Referendare mit dem Ziel einer frühzeitigen Bindung für eine wissenschaftliche Nebentätigkeit in der Justiz gewonnen. Zudem stehen Stellen für junge Juristinnen und Juristen zur Überbrückung der Wartezeit auf das Referendariat oder auf die Einstellung in den richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst bereit. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden inzwischen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichten eingesetzt.

Von: Ministerium der Justiz (MdJ)
Tags: landesregierung

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