Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2024 rät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), Fahrräder codieren zu lassen. Wie eine solche Codierung vor Diebstahl schützt, was es dabei zu beachten gibt und welche weiteren Möglichkeiten zur Vorsorge bestehen, erklärt Erk Schaarschmidt, Finanz- und Versicherungsexperte der VZB.
Wie schützt das Codieren von Fahrrädern vor Diebstahl?
Schaarschmidt: Codierte Fahrräder sind für Diebe allein schon deshalb unattraktiv, weil in der Regel am Rahmen ein deutlich sichtbarer zusätzlicher Hinweis auf eine Codierung aufgetragen wird. Die offiziell registrierte Codierung lässt Rückschlüsse auf die Eigentumsverhältnisse zu. Denn die im Rahmen eingravierte Nummer ist immer einer Person zugeordnet.
Wer bietet Codierungen an?
Schaarschmidt: Fahrrad-Codierungen bieten Polizei, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und auch viele Fahrradläden an. Eine Übersicht über kostenlose Codierungen im Land Brandenburg ist auf der Webseite des Landes zu finden.
Was muss ich zur Codierung mitbringen?
Schaarschmidt: Das Fahrrad allein genügt nicht. Zusätzlich ist ein Personalausweis oder Reisepass und ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse nötig. Das kann beispielsweise der Kaufvertrag sein, in dem die Rahmennummer eingetragen ist, oder ein Fahrradpass.
Kann ich ein codiertes Fahrrad denn weiterverkaufen?
Schaarschmidt: Ja, ein Weiterverkauf codierter Räder ist möglich. Dann sollte der entsprechende Code im Kaufvertrag vermerkt sein.
Was hat es mit dem Fahrradpass auf sich?
Schaarschmidt: Auch ein Fahrradpass dient dem Nachweis über den Besitz eines Fahrrads und kann im Falle eines Diebstahls zur Rückverfolgung dienen. Im Fahrradpass sind detaillierte Informationen über das Rad enthalten, beispielsweise Modell, Seriennummer und weitere individuelle Merkmale.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das Fahrrad zu schützen?
Schaarschmidt: Natürlich braucht es zunächst ein ordentliches Schloss, beispielsweise ein Bügel- oder Faltschloss. Orientieren kann man sich am Test der Stiftung Warentest. Auf der Webseite des ADFC finden sich zudem Tipps, wie man das Rad richtig anschließt und damit Diebstahl vorbeugt.
Wie lassen sich Fahrräder versichern?
Schaarschmidt: Das ist ein wichtiger Punkt. Häufig, aber nicht immer, sind Fahrräder in der bestehenden Hausratversicherung mitversichert. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen und bei Bedarf der Abschluss einer separaten Versicherung für den Fall des Diebstahls kann sich also lohnen, insbesondere bei teuren Rädern oder gar finanzierten E-Bikes.
In jedem Fall ist es sinnvoll, Kaufbelege aufzubewahren, nicht nur für die Codierung, sondern auch für eine eventuelle Schadenmeldung bei der Versicherung.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung