Am 15. März werden die Gebührenbescheide für 2024 verschickt – in diesem Jahr erstmalig ohne Abfallmarken.
Auf Grund der Verchippung der Abfallsammelbehälter im Jahr 2023, ist ein Kleben von Abfallmarken nicht mehr nötig. Die Marken aus dem Jahr 2023 haben ihre Gültigkeit verloren – mit einer Übergangsfrist bis Ende März 2024.
Alle Tonnen, die bei der BDG angemeldet sind, wurden im letzten Jahr mit einem Chip ausgestattet und dem dazugehörigen Grundstück „verheiratet“. Die neuen Systeme der Sammelfahrzeuge lesen die Chips aus und können nur noch Behälter leeren, wenn sie auf der entsprechenden Tour eingeplant sind.
Da die Umstellung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden vorerst Abfallbehälter die bisher keinen Chip erhalten haben trotzdem geleert, sofern sie noch eine alte Gebührenmarke besitzen. In der Übergangsfrist bis Ende März werden auch diese Behälter im Zuge der Abholtouren verchippt. Sollte Ihr Abfallbehälter bis dahin keinen Chip haben, wird dieser ab April nicht mehr geleert.
Abfallbehälter auf saisonalen Erholungsgrundstücken werden mit der ersten Tour im April verchippt. Sorgen Sie daher unbedingt für die ordnungsgemäße Bereitstellung nach Tourenplan, damit auch diese in Zukunft geleert werden.
Informationen zum neuen System finden Sie auf www.kreiswerkebarnim.de/identsystem . Bei Fragen stehen Ihnen die Kundenbetreuer*innen gern telefonisch unter 03334 52620-644 oder per Mail an ident@bdg-barnim.de zur Verfügung.