Gebäudeschäden in Folge von Extremwetterereignissen können für Haus- oder Wohnungseigentümer:innen existenzbedrohend sein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) fordert das Land nach der Wahl dazu auf, die im bundesweiten Vergleich schwache Quote von Elementarschadenversicherungen gezielt zu erhöhen.
In Brandenburg bislang niedrige Versicherungsquote
Überschwemmungen und Starkregen verursachen mittlerweile regelmäßig hohe Schäden an Gebäuden. Das kann Existenzen zerstören, Menschen verlieren ihr Zuhause oder stehen vor dem finanziellen Ruin. Aktuell sind nur 42 Prozent der Gebäude in Brandenburg gegen Naturgefahren versichert. In anderen Bundesländern liegen die Versicherungsquoten deutlich höher: Bundesweit sind es 54 Prozent und beim Spitzenreiter Baden-Württemberg sogar 94 Prozent der Gebäude, die gegen Elementarschäden versichert sind (vergleiche Gesamtverband der Versicherer GDV).
„Die nächste Landesregierung ist dringend gefordert, die Absicherung von Elementarschäden durch Information sowie durch gesetzgeberische Maßnahmen weiter zu erhöhen“, fordert Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB.
Aufklärung dringend nötig
Nach wie vor denken viele Menschen in Brandenburg, dass Naturkatastrophen zu selten auftreten. Andere Gründe für fehlende Absicherung sind laut einer repräsentativen Umfrage der VZB (vergleiche Seite 21) hohe Kosten, geringes Vertrauen in Versicherungen oder, dass man sich darüber noch nie Gedanken gemacht habe.
Auch die Hoffnung, dass die Wohngebäudeversicherung Schäden schon abdecke, könnte eine Rolle spielen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung vereinbart ist. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass bei Starkregen Rückstauschäden möglich sind. Hier gilt es für Verbraucher:innen, Angebote zu vergleichen und auf Details zu achten, sonst droht trotz abgeschlossener Versicherung fehlender Schutz.
Verbraucherpolitische Forderung für die Legislatur bis 2029
Die bessere Absicherung von Elementarschäden fordert die VZB auch im Rahmen ihrer insgesamt 14 verbraucherpolitischen Forderungen für die Legislatur bis 2029.