Ein Mahnbescheid kommt in einem gelben Briefumschlag. Liegt ein solches Schreiben im Postkasten, wissen betroffene Verbraucher:innen häufig nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Viele glauben fälschlich, gar nichts tun zu müssen, wenn sie die Forderung für unberechtigt halten. Wichtigster Tipp der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB): Auf jeden Fall handeln, nicht ignorieren.
Gelber Briefumschlag im Postkasten – Frist läuft
Verbraucher:innen, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, sollten schnell, aber besonnen handeln. „Erkennbar ist das Schreiben an seiner herausstechenden Optik. Der Briefumschlag ist gelb und rechts oben ist auf der Vorderseite deutlich sichtbar der Tag vermerkt, an dem das Schreiben in den Briefkasten geworfen wurde“, erläutert Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dieses Datum ist besonders wichtig. Ab Zustellung haben die Empfänger:innen zwei Wochen Zeit, die geforderten Beträge zu begleichen oder aber Widerspruch einzulegen, wenn sie die Forderung für unberechtigt halten.
Keine vorherige Prüfung durch das Gericht
In keinem Fall sollten Verbraucher:innen den Mahnbescheid einfach ignorieren. Ein Gericht prüft vor Erlass eines Mahnbescheides nicht, ob die Forderung der Gegenseite berechtigt ist. Die Juristin erklärt: „Rechtzeitiges Handeln ist zwingend nötig, um eine möglicherweise unberechtigte Forderung abzuwenden.“ Bleiben Verbraucher:innen untätig, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen. Dann droht die Zwangsvollstreckung. Falls sich Betroffene für einen Widerspruch entscheiden, kann sich ein ordentliches Gerichtsverfahren anschließen. Je nach Verlauf und Ausgang können zusätzliche Kosten anfallen.
Beratung sinnvoll
Verbraucher:innen, die einen Mahnbescheid erhalten und unsicher sind, ob dieser berechtigt oder unberechtigt ist, sollten sich unverzüglich beraten lassen,“ empfiehlt Kahnert und ergänzt: „Aussitzen ist keine Lösung.“ Mit jahrelanger Erfahrung in grenzüberschreitendem Verbraucherschutz legt die VZB einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung von zugewanderten Menschen aus Mittel- und Osteuropa. Eine Infografik der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zu tun ist – Schritt für Schritt und in den Sprachen Deutsch, Polnisch und Englisch.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung