Die Erfolgsserie der Altanschließer geht weiter. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die gesplitteten Gebühren für rechtswidrig erklärt und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen hatte, hat nun auch dieses in seinem gestern veröffentlichten Beschluss die entsprechenden Abwassersatzungen für unwirksam erklärt (OVG Berlin-Brandenburg, 9 A 2/24).
Hintergrund ist der Versuch mancher Abwasserverbände, von den Bürgern, die sich die verfassungswidrigen Altanschließerbeiträge erfolgreich zurückerkämpft hatten, diese durch höhere Gebühren zurückzuholen. Dem hat nun auch das Oberverwaltungsgericht eine Ende gesetzt. Wie erinnerlich, hat das Innenministerium dieser Praxis Vorschub geleistet, indem es den Verbänden ausdrücklich empfohlen hatte, so zu verfahren.
„All das erweist sich nun erneut als komplett rechtswidrig. Wovor die Abwasser-Initiativen und BVB / FREIE WÄHLER seit Jahren gewarnt haben, tritt nun ein. Auch diesem Taschenspieltrick wurde ein Riegel vorgeschoben“, erklärt Gruppensprecher Péter Vida. Da nicht nur die einzelne Abrechnung, sondern die gesamte Satzung für rechtswidrig erklärt wurde, kommen nun erhebliche Rückforderungen auf die Verbände zu, die so verfuhren. Doch nicht nur das: Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass sich die Nichtigkeit auf die gesamte Satzung, mithin auch auf die Gebührenhöhen für Beitragszahler, erstreckt. BVB / FREIE WÄHLER geht von einer mittleren fünfstelligen Zahl von Haushalten aus, die zu gesplitteten Gebühren herangezogen worden sind.
Nach diesem erneuten Sieg für den Rechtsstaat ist es an der Zeit, dass das Land auch Verantwortung übernimmt. „Die Altanschließer durchlaufen eine Odyssee seit mittlerweile über 10 Jahren. Schritt für Schritt setzt sich das Recht durch. Die Landesregierung kann ihre Verantwortlichkeit nicht weiter leugnen“, so Péter Vida abschließend
Lesen Sie den aktuellen Beschluss des OVG anbei.