Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne Angehörige nach Brandenburg kommen, brauchen eine besondere Aufnahme. Das Land unterstützt die kommunalen Jugendämter über das Netzwerk Clearing bei dieser herausfordernden Aufgabe. Dieses wird die anfängliche Sofort-Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Brandenburg unterstützen. Der erste Standort einer Vorclearingstelle im Netzwerk ist in Schwedt/Oder vom EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) in Betrieb genommen worden.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Der gelungene Auftakt zum Netzwerk Clearing steht für die gute Zusammenarbeit zwischen der kommunalen Familie und dem Land Brandenburg. Das Jugendministerium wird die Jugendämter weiter bei der herausfordernden Aufgabe unterstützen, unbegleitete, geflüchtete Kinder und Jugendliche gut zu versorgen, wenn sie in Brandenburg Zuflucht suchen. Was sie in ihrem jungen Leben erleben mussten, können wir uns oft gar nicht vorstellen. Deshalb brauchen sie ein besonderes Auffangen. Ich habe mir im Sommer bereits persönlich einen ersten Eindruck von den Vorbereitungen in Schwedt gemacht. Mit dem EJF haben wir einen in der Jugendhilfe erfahrenen Partner für das Netzwerk Clearing gewinnen können.“
Das EJF eröffnete die erste Vorclearing-Einrichtung im Netzwerk Clearing im Land Brandenburg. Am 18. November 2024 wurde am Standort Schwedt/Oder der Betrieb aufgenommen. Die Clearingstelle bietet zehn Plätze für die Kurzzeit-Unterbringung. Sie soll zunächst den Bedarf der Kommunen im Norden und Nordosten Brandenburgs abdecken (Landkreis Uckermark, Landkreis Barnim, Frankfurt (Oder)).
EJF-Vorstand Dr. Andreas Eckhoff: „Das EJF freut sich auf die Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren und darauf, einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung und Integration der jungen Menschen in Brandenburg leisten zu können.“
Die Kommunen im Land Brandenburg erfassen monatlich mehrere hundert Kinder und Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland in die Region kommen und versorgt werden müssen. Im November 2024 waren es 840 (zum Vergleich: 831 im November 2023). Ohne familiären Anschluss werden sie von den Jugendämtern vorläufig in Obhut genommen. Sie organisieren Unterbringung, Versorgung und Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer („umA“), die im Sinne des Kindeswohls nicht in Erwachsenenunterkünften untergebracht werden dürfen. Vor allem die Kommunen entlang der Grenze zu Polen sind bei dieser Aufgabe gefordert.
Das Land hatte den Kommunen seine Unterstützung bei der umA-Aufnahme zugesagt. Dafür wurde das Netzwerk Clearing ins Leben gerufen. Es soll die kommunalen Jugendämter bei der Durchführung des Verfahrens der vorläufigen Inobhutnahme (gemäß § 42a SGB VIII) entlasten. Das Jugendministerium finanziert im Netzwerk Aufnahmestellen für den intensiven Prozess des Vorclearings. Die Einrichtungen werden von fachlich versierten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Der Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen dort soll eine Dauer von sieben Werktagen nicht überschreiben. Anschließend erfolgt die weitere Unterbringung in anderen Wohnformen, die dann das örtlich zuständige Jugendamt bestimmt und veranlasst.
Über den Träger
Das EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Es schafft Hilfe für Menschen aller Altersgruppen und Glaubensrichtungen, die eine besondere persönliche und soziale Zuwendung brauchen. Das EJF entwickelt und betreibt ambulante und stationäre Angebote für Menschen mit Behinderung, für Kinder, Jugendliche und Familien, für Seniorinnen und Senioren sowie wohnungslose und geflüchtete Menschen. Zum EJF gehören außerdem Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Beratungs- und Bildungsarbeit sowie Integrationsunternehmen
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FAQ: Aufnahme und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk