Werneuchen: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 24.10.2024 den Lärmaktionsplan Stufe 4 i.d.F. vom 05.08.2024 beschlossen.
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Werneuchen dazu verpflichtet, regelmäßig (alle 5 Jahre) eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen hat am 19.12.2019 den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Werneuchen beschlossen (§ 47d Bundesimmissionsschutzgesetz).
Die Stufe 4 stellt im Wesentlichen eine Prüfung und Validierung der Kartierungsergebnisse des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) und bei Identifikation von Lärmschwerpunkten die Erörterung von Lärmminderungsmaßnahmen dar.
Die Stadt Werneuchen hat die Öffentlichkeit über die Lärmaktionsplanung Stufe 4 im Zuge der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung am 16.01.2024 informiert. Eine Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfs wurde im Zeitraum vom 17.05. bis 30.06.2024 durchgeführt. Zeitgleich wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahmen wurden in einem Abwägungsprotokoll aufbereitet.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 24.10.2024 den Lärmaktionsplan Stufe 4 i.d.F. vom 05.08.2024 beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann im Eingangsbereich des Rathauses (Foyer) der Stadt Werneuchen, Am Markt 5, täglich zu den Öffnungszeiten von 09:00 bis 15:00 Uhr, Dienstags bis 18:30 Uhr eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Der Lärmaktionsplan mit den dazugehörigen Anlagen kann auch auf der Internetseite der Stadt Werneuchen unter der Rubrik Stadtverwaltung/Satzungen/Bauwesen/Lärmaktionsplan eingesehen werden.
https://www.werneuchen-barnim.de/stadtverwaltung/satzungen
Bauwesen-Lärmaktionsplan Stufe 4