Panketal: Die Panketaler Gemeindevertretung hat sich in den vergangenen Haushaltsplanungen mehrfach und per Beschluss noch einmal am 23. April 2024 gegen eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B ausgesprochen und dieser Prämisse auch bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01. Januar 2025 Rechnung getragen. Die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Panketal sind seit dem 29. November 2024 mit 190 % für die Grundsteuer A und 150 % für die Grundsteuer B im Hebesatzregister des Landes Brandenburgs veröffentlicht und werden voraussichtlich am 10. Dezember 2024 von der Panketaler Gemeindevertretung in einer Hebesatzsatzung festgelegt. Auf Grundlage dieser Satzung erhalten Sie bis Mitte Januar Ihre ab dem 01. Januar 2025 geltenden neuen Grundsteuerbescheide.
Der Grundsteuerzahlbetrag wird aus einer Multiplikation von Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerhebesatz berechnet. Der Grundsteuermessbetrag wird auf Grundlage der Angaben der Grundstückseigentümer vom Finanzamt festgesetzt. Die Panketaler Gemeindeverwaltung ist bei der Erstellung ihrer Grundsteuerbescheide an diese Festsetzung des Finanzamtes gebunden. Dabei ist unerheblich, ob der Bürger beim Finanzamt einen Einspruch gegen den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag eingelegt hat. Solange dieser Grundlagenbescheid vom Finanzamt nicht aufgehoben bzw. abgeändert ist, ist der Grundstückseigentümer auf Grundlage des dort festgesetzten Grundsteuermessbetrages gegenüber der Gemeinde Panketal verpflichtet, den aus der Multiplikation von Grundsteuerhebesetz und Grundsteuermessbetrag zu zahlenden Grundsteuerbetrag zu entrichten.
Sollten Sie mit dem Bescheid zu Ihrem Grundsteuermessbetrag nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt (Tramper Chaussee 5, 16225 Eberswalde). Sie können bei Fragen zur Grundsteuerreform auch den vom Land Brandenburg eingerichteten Chat verwenden. Auf der Homepage des Landes Brandenburgs zum Thema Grundsteuer können Sie auch die aufkommensneutralen Hebesätze aller anderen Brandenburger Kommunen in Erfahrung bringen und erhalten umfangreiche Informationen zur Grundsteuerreform.
Einsprüchen gegen den von der Gemeinde Panketal erstellten Grundsteuerbescheid können seitens der Gemeinde in der Regel nur abgeholfen werden, wenn Ihnen ein fehlerhafter Grundsteuerbescheid zugegangen ist, bei dem zum Beispiel das dort angegebene Grundstück am 1. Januar 2025 nicht in Ihrem Eigentum war oder bei dem ein falscher Grundsteuermessbetrag oder Grundsteuerhebesatz angegeben ist.