Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest)“ überarbeitet. Die Richtlinie ist im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 6 vom 5. Februar 2025 veröffentlicht worden und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Verkehrsminister Detlef Tabbert: „Die Menschen sollen in Brandenburg bequem, sicher, zuverlässig, klimafreundlich und ohne Barrieren mobil sein. Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr zukunftssicher machen und die Mobilität im ganzen Land bedarfsgerecht entwickeln. Auch wenn im Flächenland Brandenburg das Auto, da wo der Umweltverbund an seine Grenzen stößt, eine wichtige Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger hat, wollen wir Angebote zum Umstieg in den öffentlichen Verkehr unterstützen. Wir fördern deshalb Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur. In die überarbeitete Richtlinie haben wir die Förderung zur Reaktivierung von Verkehrswegen und Verkehrsstationen aufgenommen, die Förderhöhen an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und die Verbesserung der Barrierefreiheit in den Blick genommen.“
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (Rili ÖPNV-Invest) in der Fassung von 2022 wurde überarbeitet. Sie tritt rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Förderrichtlinie für Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat eine Gültigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 2030.
Die Richtlinie hat zum Ziel, Planungen und Investitionen zur Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV zu fördern. Dadurch wird die Erreichung der Ziele des Brandenburgischen Mobilitätsgesetzes (BbgMobG) vom September 2023 und der Mobilitätsstrategie Brandenburg unterstützt.
Die Richtlinie beinhaltet folgende Neuerungen:
- Präzisierung der Fördergegenstände, beispielsweise die Förderung von Bus- bzw. ÖPNV-Spuren einschließlich erforderlicher Ampeln
- Verfahrenserleichterung für die Antragstellenden durch Wegfall des mittelfristigen ÖPNV-Programms als Beitrag zum Bürokratieabbau
- Anpassung der Förderobergrenzen, beispielsweise sind Radabstellplätze anstatt mit 100 bis 400 Euro nun mit bis zu 600 Euro förderfähig
- neu eingeführte Bestimmungen zu Wetterschutzanlagen unter Berücksichtigung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Brandenburg, beispielsweise beheizbare Rampen, Wartebereiche und komfortable Sitzmöglichkeiten
- Verbesserung der Barrierefreiheit, beispielsweise sind Rampen und Aufzüge förderfähig sowie die Anpassung von Bahnsteighöhen, die Schaffung von Eltern-Kind-Stellplätzen sowie Stellplätzen für Menschen mit Behinderung
- Berücksichtigung von Mobilitätsstationen als neuer Fördergegenstand, beispielsweise Informationsstelen sowie die Anschaffung erforderlicher Hard- und Software
- Aus- und Grunderneuerung im Rahmen von Reaktivierungen von Verkehrswegen und Verkehrsstationen