Das Land Brandenburg und die Bundesregierung verstärken die Zusammenarbeit bei der Rückführung von Dublin-Fällen. Dazu wird in Eisenhüttenstadt auf der Liegenschaft der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ein Dublin-Zentrum für Asylsuchende eingerichtet. Das Zentrum soll mit dem Schwerpunkt von Überstellungen nach Polen betrieben werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Innenministerin Katrin Lange unterzeichneten dazu eine entsprechende Vereinbarung. Der Start des Dublin-Zentrums ist für den 1. März vorgesehen.
Faeser: „Damit wir weiter Menschen vor Krieg und Terror schützen können, gilt auch: Wer kein Recht hat in Deutschland zu bleiben, muss unser Land wieder verlassen. Wenn Menschen nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, müssen sie schneller dorthin überstellt werden. Dass Brandenburg hier mit einem Dublin-Zentrum ebenso wie bereits Hamburg vorangeht, begrüße ich sehr. Dafür hat Brandenburg unsere volle Unterstützung. Unsere Behörden werden hier eng zusammenarbeiten, damit es schnelle und effiziente Verfahren gibt. So können wir die Zahl der Überstellungen in die zuständigen EU-Staaten deutlich erhöhen – und die Länder und Kommunen weiter entlasten.“
Lange: „Es besteht die klare Notwendigkeit, zu schnelleren und effektiveren Rücküberstellungen von Dublin-Fällen zu kommen. Das Dublin-System funktioniert in der bisherigen Form nicht, es muss im Grunde genommen völlig neu aufgestellt werden. Das gemeinsame Ziel von Bund und Land ist, die Überstellungsverfahren zu beschleunigen. Die neue Organisation und Länderzuständigkeit im Rahmen von Dublin-Zentren sollen dazu einen Beitrag leisten. Man darf von dem neuen Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt sicherlich keine Wunder erwarten. Aber ich gehe davon aus, dass wir auf diesem Wege doch einen wichtigen Schritt gehen werden hin zu mehr Ordnung und Effizienz in der Asyl- und Migrationspolitik in diesem Land. Anderes hingegen muss auf anderer Ebene erledigt werden.“
Mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg wird das zweite Dublin-Zentrum in Deutschland errichtet. Aufgrund der guten Beziehungen von Brandenburg zu den benachbarten Wojewodschaften in der Republik Polen soll das Dublin-Zentrum mit dem Schwerpunkt von Rückführungen nach Polen betrieben werden. Zur Beschleunigung der Verfahren wird die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in die Koordinierung von Details der Überstellungen mit den zuständigen Behörden in Polen eng eingebunden. Die Überstellung soll innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Das Dublin-Zentrum wird auf der Liegenschaft der Zentralen Ausländerbehörde zwei Gebäude umfassen, die zum einen für allein reisende Frauen und für Familien zur Verfügung gestellt werden, zum anderen für allein reisende Männer. Insgesamt bietet das Zentrum eine Kapazität von bis zu 250 Plätzen. Es ist damit zu rechnen, dass sich regelmäßig bis zu 150 Personen in dem Dublin-Zentrum befinden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge jeder Dublin-Fall von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen ist, möglich sind dann nur noch befristete Sachleistungen. Gleichzeitig übernimmt die ZABH die Beratung zur freiwilligen Ausreise.