Eine Scheidung bringt oft finanzielle Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Wenn sich das Paar nicht einigen kann, droht eine Zwangsversteigerung, die jedoch vermieden werden sollte. Es gibt bessere Alternativen.
Zwangsversteigerung: Letzter Ausweg mit Nachteilen
Wenn sich ein Paar nicht über die Immobilie einigen kann, kann einer der Partner eine Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dies soll verhindern, dass eine Partei die Entscheidung über Jahre blockiert. Allerdings bringt eine Zwangsversteigerung erhebliche Nachteile mit sich:
Finanzieller Verlust: Eine Zwangsversteigerung erzielt oft 30 Prozent weniger als der Marktwert, da Käufer nach Schnäppchen suchen und Unsicherheiten bezüglich des Zustands der Immobilie bestehen. Beide Ex-Partner erleiden dadurch finanzielle Verluste.
Verlust der Kontrolle: Bei einer Zwangsversteigerung wird die Immobilie zu Bedingungen verkauft, die kaum beeinflusst werden können. Ein Gutachter legt den Wert fest, und das Risiko eines sehr niedrigen Verkaufspreises ist hoch.
Bessere Alternativen zur Zwangsversteigerung
Statt eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen, gibt es oft bessere Lösungen:
Auszahlung eines Partners: Ein Partner kann ausgezahlt werden, während der andere die Immobilie behält. Hierbei müssen jedoch die finanziellen Belastungen und die Zustimmung der Bank berücksichtigt werden.
Vermietung als Zwischenlösung: Wenn sich kein Käufer findet oder der Markt ungünstig ist, kann die Immobilie vermietet werden. Dies erfordert jedoch ein gutes Verhältnis zwischen den ehemaligen Partnern und eine Beratung durch einen Immobilienprofi.
Einvernehmlicher Verkauf: Die beste Lösung ist oft ein gemeinsamer Verkauf zu einem marktgerechten Preis. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess professionell begleiten.
Fazit
Eine Zwangsversteigerung sollte im Falle einer Scheidung vermieden werden, da sie fast immer zu finanziellen Verlusten und zusätzlichem Stress führt. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Ihre Jana Braun