Sehnsüchtig warten wir auf den Frühling. Wie schön, dass Sonne und warme Temperaturen unseren Garten wach kitzeln. Jetzt kommt auch wieder die Zeit, in der wir unsere Pflanzen oft gießen müssen. Bringt ein Garten-Wasserzähler etwas?
Lohnt er sich?
Der Gartenwasser-Zähler und seine Installation kosten etwa 250 EUR (Je nach Installateur unterschiedlich). Dazu können noch Verplombungs- und Bearbeitungsgebühren kommen. Somit kann von ca. 300 EUR für eine Eichperiode ausgegangen werden.
Die Gebühr für das Schmutzwasser, die durch die nachgewiesene Gartenwassermengen reduziert wird, beträgt beim NWA 2,75 EUR pro m³. Damit sich der Einbau eines Gartenwasser-Zählers rechnet, müssten jährlich mehr als mehr 20 m³ Trinkwasser im Garten verbraucht werden.
Wie funktioniert er?
Der Gartenwasser-Zähler ermittelt den Verbrauch von Wasser, das im Garten genutzt wird und nicht in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird. Deshalb brauchen NWA-Kunden für dieses versickernde Wasser kein Entsorgungsentgelt bezahlen.
Wo wird er installiert?
Der Zähler muss im Haus eingebaut sein, damit er vor Frost geschützt ist. Der beste Platz ist neben dem normalen Wasserzähler des NWA, direkt an der Leitung für Gartenwasser. Sog. Zapfhahnzähler außerhalb von Gebäuden sind daher ungeeignet.
Darf ich ihn selbst einbauen?
Nein! Einbauen und wechseln dürfen grundsätzlich nur Fachunternehmen, die beim NWA registriert sind und einen gültigen Installateurausweis (oder ein Gastzulassung) haben.
Muss der Zähler beim NWA registriert werden?
Ja. Das übernimmt der Installateur. Er füllt ein NWA-Formblatt aus, das von Beiden zu unterschreiben ist. Die Eintragung in die Abrechnungsdatenbank des NWA erfolgt nur bei Vollständigkeit aller Angaben.
Wem gehört der Gartenwasser-Zähler?
Garten-Wasserzähler sind private Messeinrichtungen. Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten übernimmt der Eigentümer.
Wie lange gilt die Eichfrist?
Sechs Jahre. Der Zähler ist rechtzeitig zum Ablauf der Eichfrist durch einen Installateur auszutauschen und wieder manipulationssicher verplomben zu lassen. Ist die Eichfrist abgelaufen, können die ermittelten Daten nicht mehr berücksichtigt werden. (Siehe Kasten!)
Wofür darf ich Gartenwasser nutzen?
Ausschließlich für die Bewässerung der Pflanzen im Garten.
Darf ich mit Gartenwasser auch den Pool befüllen?
Nein! Wasser aus Pool oder Planschbecken gilt laut Gesetz als Schmutzwasser und muss nach Benutzung dem Kanal zugeführt werden.