Das Land Brandenburg wird den Kommunen umfangreiche Mittel aus dem Brandenburg-Paket zur Verfügung stellen, damit Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden vielfältige Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen umsetzen können sowie um die Kommunen bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen finanziell zu unterstützen. Nach dem Spitzentreffen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden am 8. November 2022 haben sich nun das Finanzministerium und der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund Brandenburg nach weiteren Verhandlungen auf konkrete Maßnahmen und deren Umsetzung verständigt. Für diese vielfältigen Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen sollen die Kommunen rund 565 Millionen Euro erhalten.
„Wir haben uns zum einen auf zehn konkrete Maßnahmen verständigt, die unter Einbeziehung der Fachressorts auf dem Wege einer so genannten Billigkeitsrichtlinie umgesetzt werden. Das bedeutet, diese Mittel werden an die Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden anhand von abgestimmten geeigneten Indikatoren praktikabel verteilt werden. Dazu gehören beispielsweise Mittel um die gestiegenen Energiekosten etwa für öffentliche Schulträger, Einrichtungen oder kommunale Verkehrsunternehmen abzufedern“, erläuterte Finanzministerin Katrin Lange. Diese zehn Maßnahmen hätten laut Lange ein Volumen von rund 365 Millionen Euro. „Der Weg der Billigkeitsrichtlinie hat den Vorteil, dass das Geld ohne einzelne Anträge schnell in den Bereichen der Daseinsvorsorge ankommt, in denen es dringend gebraucht wird. Darüber hinaus haben wir uns auf 17 weitere Maßnahmen mit einem Gesamtvorlumen von rund 200 Millionen Euro verständigt, die ebenfalls aus dem Brandenburg-Paket finanziert und von den Kommunen umgesetzt werden“, so die Ministerin. Dazu gehörten beispielsweise Gelder zur Absicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit angesichts der erhöhten Kosten für Energie oder angesichts der krisenbedingten Baupreissteigerungen zusätzliche Mittel zur Aufstockung des Kommunale Infrastrukturprogramms für Schulen in öffentlicher Trägerschaft (KIP II Bildung).
„Brandenburg hat sich frühzeitig dazu bekannt, der Krise durch ein eigenes Programm entgegenzuwirken und die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der gegenwärtigen Lage zu sichern. Dies wird jetzt für Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie der Unterbringung von Flüchtlingen unbürokratisch umgesetzt“, betonte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Oliver Hermann.
„Neben den gestiegenen Energiekosten haben die Kommunen zusätzlich höhere Kosten durch die gestiegene Zahl von Geflüchteten zu schultern. Daher war es uns wichtig, dass wir uns darüber hinaus grundsätzlich auch auf eine finanzielle Hilfe durch das Land in diesem Bereich verständigt haben“, betonte der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Siegurd Heinze. So soll den Kommunen aus dem Brandenburg-Paket die Schaffung von insgesamt 14.000 Plätzen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen finanziert werden. „Das ist dringend notwendig, weil die Landkreise schon heute bei den Kapazitäten an ihre Grenzen kommen und angesichts auch des Krieges in der Ukraine ein weiterhin hohes Aufkommen nicht unwahrscheinlich ist. Wir erwarten, dass diese Mittel über die Billigkeitsrichtlinie verteilt werden. Die Entscheidung, in welche Wohnform investiert wird, muss vor Ort getroffen werden können, um der gegebenen Notlage schnellstmöglich gerecht werden zu können.“
Neben den Mitteln für die von den Kommunen umzusetzenden Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Gaspreissteigerungen sowie für die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen sind weitere Maßnahmen der Fachressorts mit einem Kommunalbezug vorgesehen, die ebenfalls aus dem Brandenburg-Paket finanziert werden sollen.
Hintergrund
Was ist das Brandenburg-Paket?
Das Brandenburg-Paket ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von 2 Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024. Von den 2 Milliarden Euro sind für das Jahr 2023 1,2 Milliarden Euro und für das Jahr 2024 0,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Brandenburg Paket – Kommunalteil / Umsetzung durch Billigkeitsrichtlinie anhand geeigneter Indikatoren
Ressort | Bezeichnung der Maßnahme | Volumen der Maßnahme 2023(Mio. €) | Volumen der Maßnahme 2024(Mio. €) | Volumen der Maßnahme 2023+2024(Mio. €) |
MIK | Unterstützung der Einrichtung von „Katastrophenschutz-Leuchttürmen“ | 20,0 | 20,2 | 40,2 |
MBJS | Unterstützung Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (HzE) wegen erhöhter Kosten bei Energie | 7,3 | 7,3 | 14,6 |
MBJS | Unterstützung des Sports wegen erhöhter Energiekosten | 6,5 | 6,5 | 13,0 |
MBJS | Unterstützung der Kindertagesbetreuung wegen erhöhter Kosten bei Energie | 25,5 | 25,5 | 51,0 |
MBJS | Entlastung öffentlicher Schulträger wegen erhöhter Kosten bei Energie (Entlastung freier Schulträger erfolgt gesondert außerhalb der Billigkeitsrichtlinie) | 16,0 | 16,0 | 32,0 |
MSGIV | Einrichtungen und Dienste der Pflege – Unterstützung zur Minderung der Energiekostensteigerungen | 5,0 | 5,0 | 10,0 |
MSGIV (ggf. ressort-übergreifend) | Ausgleich für gestiegene Sozialausgaben durch zunehmende Fallzahlen und Fallkostensteigerungen | 30,0 | 30,0 | 60,0 |
MLUK | Transformations- und Klimaschutzpaket für Kommunen: gebäudetechnische Investitionen, Effizienzmaßnahmen bei Abwasser- und Trinkwasseranlagen, Photovoltaikanlagen, Luftwarmwasserwärmepumpen, E-Ladepunkte an öffentlichen Gebäuden, Umstellung der Straßen- und Gebäudebeleuchtung auf LED-Beleuchtung und intelligente Betriebssteuerung | 20,0 | 20,0 | 40,0 |
MIL | Maßnahmen im Bereich Verkehr: Rettungsschirm Kommunen – Kompensation Energiekosten für kommunale Verkehrsunternehmen im ÖPNV | 41,0 | 49,0 | 90,0 |
MIL | Maßnahmen im Bereich Wohnen: Ausgleich zur Durchführung der Wohngeldgesetznovelle (die Abstimmung für die Fortführung des Konnexitätsausgleichs ab 2025 bleibt davon unberührt) | 7,0 | 7,0 | 14,0 |
gesamt | 178,3 | 186,5 | 364,8 |
Brandenburg Paket – Kommunalteil / Umsetzung durch Fachressorts
Ressort | Bezeichnung der Maßnahme | Volumen der Maßnahme 2023(Mio. €) | Volumen der Maßnahme 2024(Mio. €) | Volumen der Maßnahme 2023+2024(Mio. €) |
MBJS | Unterstützung Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit wegen erhöhter Kosten bei Energie | 12,9 | 12,9 | 25,8 |
MBJS | Erhöhung KIP-II Bildung – Schule – Ausgleich der kriegsbedingten Steigerung der Baupreise | 12,0 | 12,0 | 24,0 |
MBJS | Goldener Plan Brandenburg 2021-2024 – Abfederung von Kostensteigerungen im Zusammenhang mit kommunalen Investitionsmaßnahmen | 4,2 | 4,2 | 8,0 |
MWFK | Kultur – Ausgleich Energiemehrkosten Energiekulturhilfe institutionell geförderter Kultureinrichtungen | 4,7 | 6,8 | 11,5 |
MWFK | Kultur – Ausgleich Energiemehrkosten von Kultureinrichtungen freier Träger | 3,0 | 4,5 | 7,5 |
MSGIV | Investitionsporgramm „Green Care and Hospital Programm“ – Förderprogramm für Solarenergie und Transformation der Energieversorgung – Krankenhäuser | 10,0 | 10,0 | 20,0 |
MSGIV | Investitionsporgramm „Green Care and Hospital Programm“ – Förderprogramm für Solarenergie und Transformation der Energieversorgung – Pflegeeinrichtungen | 15,0 | 15,0 | 30,0 |
MSGIV | Hilfen für Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter – Energiekostenzuschlag | 1,8 | 2,1 | 3,9 |
MSGIV | Hilfen für Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter – Anpassung Sicherheitspauschale | 4,7 | 4,8 | 9,5 |
MSGIV | Hilfen für Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter – Aufstockung kommunaler Integrationsangebote | 5,0 | 5,0 | 10,0 |
MSGIV | Dolmetscherleistungen für Kommunikation zwischen Geflüchteten und Behörden, Ärzten etc. | 1,5 | 1,5 | 3,0 |
MLUK | Maßnahmen zur Unterstützung von Transformationsprozessen bei der öffentlichen Hand (öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB, kommunale Eigenbetriebe usw. und deren Personal); Vorbereitung der PV-Ertüchtigung der öffentlichen Gebäude im Land Brandenburg | 0,5 | 0,5 | |
MLUK | Maßnahmen zur Unterstützung von Transformationsprozessen bei der öffentlichen Hand (öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB, kommunale Eigenbetriebe usw. und deren Personal) Harmonisierung der eingesetzten Videokonferenztechnik (Anwendungen) innerhalb der Brandenburger Behörden, insb. Landes- und Kommunalverwaltungen | 0,5 | 0,5 | 1,0 |
MLUK | Transformations- und Klimaschutzpaket für lokale Wärmeversorgung durch kommunale Wärmeplanung | 7,5 | 7,5 | 15,0 |
MLUK | Transformationspaket für Umstellung der Fahrzeugflotte der kommunalen Verkehrsunternehmen | 3,3 | 3,3 | 6,6 |
MIL | Maßnahmen im Bereich Verkehr: Kompensation Baukostensteigerungen im Straßenbau (Energiekosten, Lieferketten-probleme, Material-/ Personalkosten): Kommunaler Straßenbau | 5,0 | 10,0 | 15,0 |
MIL | Maßnahmen im Bereich Wohnen: Transformation der Wärmeversorgung für den Klimaschutz und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen – Kommunale Wärmewende | 3,0 | 5,0 | 8,0 |
gesamt | 94,6 | 105,1 | 199,7 |