Die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg erhalten auch in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen hat heute das „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ für 2024 bewilligt. Bereits im vergangenen Jahr haben die Krankenhäuser angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen 95 Millionen Euro vom Land erhalten – zusätzlich zu den 110 Millionen Euro, die regulär als Investitionspauschale für die Krankenhäuser pro Jahr im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Der Haushaltsausschuss hat heute zudem der Fortführung des Soforthilfeprogramms „Green Care and Hospital“ zugestimmt und damit rund 56 Millionen Euro für das Jahr 2024 bewilligt.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärt dazu: „Die zusätzlichen Ausgaben sind notwendig, um die stationäre gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Die Krankenhäuser befinden sich weiterhin in einer wirklich schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Sie sind vor allem stark belastet durch die Folgen der Corona-Pandemie und aktuell durch die Energiekrise und Inflation infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Landesregierung steht in diesen schwierigen Zeiten fest an der Seite der Krankenhäuser. Sie sind die zentralen Anker unserer Gesundheitsversorgung.“
Von den 95 Millionen Euro wird eine Million Euro für die Beratung zur Krisenbewältigung verwendet. 94 Millionen Euro werden entsprechend der jährlichen Investitionspauschale auf die 54 Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen sind, verteilt.
Mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer energetischen Gebäudesanierung. Mit dem heutigen Beschluss des Landtagsausschusses für Haushalt und Finanzen stehen aus dem „Brandenburg-Paket“ dafür in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Es wurden bereits 189 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 27,1 Millionen Euro vom Landesamt für Soziales und Versorgung bewilligt. Neu ist: In 2024 können nun auch Reha-Kliniken mit diesem Geld unterstützt werden. Mit dem heutigen Beschluss des Landtagsausschusses kann das Gesundheitsministerium die entsprechende Förderrichtlinie zeitnah veröffentlichen.
Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Die Energiekrise hat zu erheblichen Preissteigerung geführt, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen enorm unter Druck gesetzt haben. Sie hat gezeigt, wie wichtig es ist, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zurückzufahren und energiesparende Investitionen vorzunehmen. Wir nutzen die Krisensituation deshalb auch als Chance und investieren zusätzlich in den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Damit machen wir Krankenhäuser und Einrichtungen der Pflege krisensicher, und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz. “
Die Soforthilfe „Green Care and Hospital“ wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.
Die Billigkeitsrichtlinie ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales und Versorgung.