Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich geeinigt, die noch geltende Maskenpflicht im Nahverkehr ab 2. Februar 2023 aufzuheben. Ab dem 2. Februar 2023 gilt deshalb keine Maskenpflicht mehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs im VBB-Gebiet. Selbstverständlich ist es den Reisenden freigestellt, weiterhin eine Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Im Fernverkehr gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz, aktuell bis 07.04.2023 gültig.
Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats wird bis zum 12. Februar 2023 verlängert. Die geänderte Corona-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg gilt bis zum 7. März 2023.
Mit der Aufhebung der Maskenpflicht müssen die 36 Verkehrsunternehmen verschiedene Kommunikationsmittel anpassen beziehungsweise entfernen. Dies betrifft beispielsweise Durchsagen, Fahrzeugbeschriftungen, Bildschirminformationen, Webseiten uns vieles mehr. Aus technischen Gründen und aufgrund des Wartungsrhythmus der Fahrzeuge wird es voraussichtlich bis Ende Februar dauern, bis die Hinweise auf die Maskenpflicht entfernt sind. Deshalb gilt – auch in den noch markierten Fahrzeugen muss keine Maske mehr getragen werden.