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Barnim Aktuell » Land Brandenburg » Mehr Autonomie für die Schulen: Brandenburg führt ein Schulbudget auf Grundlage eines Sozialindex ein

Mehr Autonomie für die Schulen: Brandenburg führt ein Schulbudget auf Grundlage eines Sozialindex ein

  • 31. Januar 2024
  • Land Brandenburg
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Mit dem 1. Februar 2024 führt das Land Brandenburg das Schulbudget für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 ein. Schulen können dann über Finanzmittel unter bestimmten Rahmenbedingungen frei verfügen. Grundlage für die Höhe des Budgets je Schule ist ein neuer schulscharfer Sozialindex, den das MBJS für seine Programme entwickelt hat. Damit wird ein weiteres wichtiges bildungspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. 

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Budgets für Schulen sind eine Erfolgsgeschichte. Das haben mir Lehrkräfte und Schulleitungen, aber auch die Wissenschaft nach den Erfahrungen im Programm ‚Aufholen nach Corona‘ bestätigt. Dem Wunsch, dieses Instrument beizubehalten, kommen wir mit diesem Modellprojekt nun nach. Für eine ausgewogene Beteiligung der Schulen hat das MBJS einen Sozialindex entwickelt. Er ist ein Steuerungsinstrument, um einen fairen Vergleich bei erreichten Ergebnissen herbeizuführen und um die Bildungsgerechtigkeit weiter zu stärken. So kann ein Beitrag geleistet werden, dass die soziale Herkunft von Schülerinnen und Schülern ihren Bildungsweg nicht vorbestimmt.“

FAQ: Das Schulbudget in Brandenburg und der Sozialindex des Bildungsministeriums

Was ist ein Schulbudget?
Das Schulbudget enthält Finanzmittel, die den Schulen in unterschiedlicher Höhe auf Basis eines zentralen Sozialindex des MBJS zur Verfügung gestellt werden. Die Schulen können darüber außerunterrichtliche Angebote sowie unterrichtsunterstützende und unterrichtsergänzende Maßnahmen finanzieren. Der Schwerpunkt soll auf Maßnahmen zur Entwicklung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler liegen. Einen weiteren Schwerpunkt soll die emotional-soziale Förderung bilden.

Ist das Schulbudget neu und ab wann steht es zur Verfügung?
Erfahrungen mit eigenen Budgets konnten die Schulen bereits innerhalb des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ sammeln. Es legte den Fokus auf den Abbau von Lernrückständen und lief mit dem Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Weil diese zusätzliche Möglichkeit zur Förderung von Schülerinnen und Schülern von den Schulen gut angenommen wurde, sollen zunächst in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 modellhaft alle öffentlichen Schulen über ein Schulbudget verfügen können. Beginn ist am 1. Februar 2024. Im laufenden Schuljahr steht ein Gesamtbudget über rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, im Schuljahr 2024/2025 die vollen 3,6 Millionen Euro. 

MBJS-Sozialindex: Nach welchen Kriterien wird das Schulbudget berechnet?
Das Schulbudget steht allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) zur Verfügung. Die Berechnung des Budgets für eine Schule erfolgt auf der Grundlage eines vom MBJS entwickelten Sozialindex, der den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule nach drei Variablen abbildet:

  • nach Schülerwohnortgemeinden gewichtete SGB-II Quote (abweichend für kreisfreie Städte: Stadtteilquoten)
  • Anteil Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Verkehrssprache (Familiensprache)
  • Anteil Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Damit steht künftig ein weiteres Instrument zur Verfügung, um wissenschaftsbasiert bildungspolitische Entscheidungen treffen zu können. Seine statistischen Grundlagen sowie die zugrundeliegenden Daten werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Innerhalb des Modellvorhabens Schulbudget wird die zugewiesene Kategorie nach Sozialindex fixiert und ermöglicht damit eine zeitlich verlässliche Ressourcenplanung in den Schulen. Das ist keine Bewertung, das ist eine Beschreibung der Ausganglage. Auch Schulen mit hohem Sozialindex können hervorragende Arbeit leisten.

Um welche Summen für die Schulen geht es?
Der Sozialindex wird jeweils gesondert für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen berechnet. Sie werden dafür in vier Kategorien je nach sozialer Belastung eingeteilt (Kategorie I: niedrigste soziale Belastung). Für die Förderschulen und die Oberstufenzentren wird das Schulbudget als Pauschale ausgereicht. Somit ergeben sich folgende Schulbudgets: 

Schulbudgets für Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg
in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25
SchulformKategorien aufSozialindex-BasisBudgetin Euro
Allgemeine SchulenI3.000
II4.000
III6.000
IV7.000
Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale EntwicklungPauschale7.000
Weitere FörderschulenPauschale5.000
OberstufenzentrenPauschale5.000

Wofür genau können die Schulen das Budget verwenden?
Die Mittel können für die Ausgaben eingesetzt werden, für die das Land finanzierungsverpflichtet ist (gemäß § 108 Brandenburgisches Schulgesetz). Dazu zählen zum Beispiel die Ausweitung von Ganztagsangeboten, von Angeboten der Begabungsförderung oder der Demokratiebildung sowie Nachhilfeangebote.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten sind

  • außerunterrichtliche Angebote, mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung sprachlicher und mathematischer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler,
  • zeitlich begrenzte Projekte oder Veranstaltungen, die nicht zum Unterricht nach Stundentafel gehören (z. B. mit sportlicher, kultureller, nachhaltigkeitsfördernder oder sozialer Zielsetzung),
  • der Einsatz von externen Expertinnen und Experten mit besonderen Fachkenntnissen und Qualifikationen im Unterricht,
  • die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Begabungs- und Begabtenförderung, etwa bei Schülerwettbewerben,
  • die Angebote für Lerngruppen im Nachmittagsbereich (z. B. Hausaufgabenbetreuung).
  • Aus dem Schulbudget können Ausgaben für Lern- und Arbeitsmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind, und für die Nutzung höherwertiger technischer Hilfsmittel bestritten werden, wenn diese im Einzelfall pädagogisch zwingend notwendig sind, um den angestrebten Zweck der Förderung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen sowie der emotional-sozialen Förderung zu erreichen. 

Wofür darf das Budget nicht genutzt werden?
Das Schulbudget darf nicht für die Einstellung von Lehrkräften, für das Erteilen von Unterricht oder für den Einsatz als Zweitkraft im Unterricht verwendet werden. 

Ausgeschlossen sind zudem Zwecke, die nicht von der Finanzierungsverpflichtung des Landes gedeckt sind. Dazu gehören vor allem Aufgaben, die in der Kernverantwortung der Schulträger liegen, zum Beispiel die Betreuung/Wartung der IT-Ausstattung oder der Einsatz von Personal wie Hausmeistern oder Schulsekretariat.

Das Schulbudget darf auch nicht eingesetzt werden für: Schulfahrten, individuelle Nachhilfe, reine Aufsichtstätigkeiten, Lehrkräften obliegende Aufgaben oder berufsbegleitende Fortbildungen.

Wer verwaltet das Schulbudget und wie wird der Einsatz überprüft?
Das MBJS ermittelt die schulspezifischen Budgets. Die staatlichen Schulämter erhalten die Mittel für die Schulen und teilen ihnen die Höhe des jeweiligen Budgets mit. Über Grundsätze für das außerunterrichtliche Angebot der Schule entscheidet die Schulkonferenz. Die Schulen stimmen mit ihren Kooperationspartnern/Kooperationspartnerinnen Verträge über die Durchführung unterrichtsergänzender und unterrichtsunterstützender Maßnahmen ab und legen anschließend die Entwürfe der Verträge dem staatlichen Schulamt zur Prüfung vor. Die Schulleitung unterzeichnet die Verträge und ist verantwortlich für die Abrechnung der Leistung und die Einhaltung des Budgets. Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die staatlichen Schulämter.

Das Schulbudget ist ein Modellprojekt, dass das MBJS aus eigener Kraft umsetzt. Steffen Freiberg: „Wir schauen wie es funktioniert, was funktioniert, und können, wie es dem Charakter eines Modelprojekts entspricht, Anpassungen vornehmen.“

Weitere Informationen:

  • Erklärvideo: Sozialindex – was ist das eigentlich?
  • Powerpoint: Sozialindex für Schulen

Schulsozialindex und Schulbudget für konkrete Schulen:

  • Grundschulen ohne Grundschulteile an Ober- und Gesamtschulen
  • weiterführende allgemeinbildende Schulen inkl. Grundschulteile an Ober- und Gesamtschulen
Von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Tags: landesregierung

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