Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, was sich auch auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen auswirkt. Welche Änderungen es zum Jahreswechsel bei der Heizung sonst noch gibt, erläutert Jens Krumnow von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Steigender CO2-Preis
Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. „Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen“, sagt Jens Krumnow. Denn: Ab 2027 wird der nationale Handel in einen europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr überführt. Der CO2-Preis ist dann nicht mehr politisch vorgegeben und bildet sich anhand von Angebot und Nachfrage am freien Markt. Dadurch könnten sich die Kosten für private Haushalte noch einmal deutlich erhöhen. Ein guter Grund also, die Heizung zu wechseln. „Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart die Emissionskosten“, erläutert Krumnow.
Förderung von Wärmepumpen
Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass der zuständige Messstellenbetreiber die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) anschließt. Damit kann der Netzbetreiber energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfassen und die Wärmepumpe netzdienlich steuern.
Die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – wie beispielsweise eine Wärmepumpe – beträgt in der Grundförderung weiterhin 30 Prozent der Kosten. „Durch Bonusförderungen sind in der Summe sogar bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich“, erklärt Energieberater Krumnow.
Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzfeuerungen
Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. „Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig“, so der Experte. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Wie sich Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Bei allen Energiesparfragen können Verbraucher:innen Unterstützung durch die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale erhalten. Unter 0331 – 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) vereinbaren Interessierte einen Termin für eine kostenlose Beratung per Telefon, Videochat oder in einer Beratungsstelle. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/