Panketal: Die Laubsaison steht vor der Tür. Auf Grundstücksbesitzer kommt damit wieder die Aufgabe zu, Fahrbahnen und Gehwege vom Laub der umliegenden Straßenbäume zu befreien und es zu entfernen. So steht es in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Panketal (vgl. § 4, Absatz 2). Dabei unterstützen der kommunale Betriebshof und die Verwaltung die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner auch in diesem Jahr gern und unentgeltlich.
Hierfür wurde ein Abholplan erstellt, der Auskunft darüber gibt, welche Straßen in welchen Kalenderwochen beräumt werden. Da die Unterstützung seitens der Gemeinde eine freiwillige und zusätzliche Dienstleistung ist, bitten wir um Verständnis, falls der Plan nicht immer genau eingehalten werden kann. Sollte es zu Abweichungen kommen, ist das keine böse Absicht! Gründe dafür können die weitreichenden Pflichtaufgaben der Mitarbeiter des Betriebshofs, eine Häufung nicht planbarer Einsätze (z.B. durch Stürme, Wintereinbruch, Straßenreparaturen) oder krankheitsbedingte Ausfällen sein.
Zum Ablauf: In den bekanntgegebenen Zeiträumen werden jeweils einmal die baumbestandenen Straßen abgefahren und die bereitgestellten Laubsäcke abgeholt. Entweder erhalten Sie die gebrauchten Säcke zurück oder erhalten neue, handelsübliche 120 Liter Säcke kostenfrei von der Gemeinde Panketal, wenn Ihre Säcke mitgenommen werden. Bitte nutzen Sie diese Dienstleistung ihrem Sinne entsprechend und befüllen die Säcke ausschließlich mit dem Laub, welches vom öffentlichem Straßenland vor ihrem Grundstück stammt. Die Entsorgung von Gartenlaub und anderen Gartenabfällen vom privaten Grundstück im Rahmen dieser Laubentsorgung stellt eine erhöhte Belastung für die Mitarbeiter dar und führt in der Regel zur Verzögerung im Ablauf des Abholplans. Dies führte in der Vergangenheit leider des Öfteren zu einem Weihnachtsfest mit Laubsäcken vor einigen Grundstücken.
Rechtliche Hinweise: Die Laubentsorgung in der bekanntgegebenen Form ist ein freiwilliger Service der Gemeinde. Daraus lässt sich kein Rechtsanspruch auf termingerechte oder vollständige Abholung des Straßenlaubs ableiten. Laubsäcke mit einem Gewicht über 25 kg (gemessen bei nassem Laub) oder solche, die offensichtlich mit Gartenabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und sind unverzüglich vom zur Straßenreinigung Verpflichteten auf dessen Kosten zu entsorgen.
Die Abholung des Laubes erfolgt nach diesem Tourenplan
Entsorgungsbezirk | Zeitraum |
1 (grün) | 21.10. – 01.11.2024 und 18.11. – 29.11.2024 |
2 (pink) | 28.10. – 08.11.2024 und 25.11. – 06.12.2024 |
3 (orange) | 04.11. – 15.11.2024 und 02.12. – 13.12.2024 |
4 (blau) | 11.11. – 22.11.2024 und 09.12. – 20.12.2024 |