Hat sich ein Fehler in den Verkaufsprozess eingeschlichen, wird es mitunter schwierig, diesen wieder zu beheben. Im schlimmsten Fall muss ein Anwalt sich der Sache annehmen. Was sind typische Verkaufsfehler und wie lassen Sie sich vermeiden?
Gerade bei komplexen Prozessen, in denen es um viel Geld geht, können kleine Fehler große Wirkung entfalten. Die Bandbreite an potenziellen Fehlerquellen reicht von der Auswahl eines „falschen“ Käufers bis hin zu unwissentlich begangenen rechtlichen Verstößen. Meist liegt es am fehlenden Know-how und der mangelnden Marktkenntnis des regionalen Immobilienmarktes. Umso weniger Ahnung und Erfahrung Verkäufer beispielsweise von der Immobilienvermarktung, Bewertung oder der rechtlichen Lage haben, desto eher kommt es zu folgenschweren Fehlern. Ein lokaler Qualitätsmakler kennt sich mit Vermarktung und Verkauf, sowie den gesetzlichen Vorschriften aus. Er berät, begleitet und entlastet Verkäufer.
Fehler 1: falsche/fehlende Angaben
In der Praxis kommt es immer mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Käufern und Verkäufern – auch noch Jahre nach dem Eigentümerwechsel. Die Gründe sind vielfältig, führen aber in der Regel zu einem Hauptproblem: fehlerhafte Angaben vom Verkäufer, im Exposé, bzw. im Vertrag. So gibt es Gerichtsurteile, die dazu führten, das Käufer Schadensersatzansprüche geltend gemacht konnten, weil beispielsweise anders als vermittelt „keine baurechtliche Genehmigung zur Nutzung der Räume zu Wohn- und Gewerbezwecken“ vorlag. In einem anderen Fall war das Baujahr der Immobilie im notariellen Kaufvertrag falsch angegeben worden, was zur Rückabwicklung des Verkaufs führte. Auch wenn Gerichtsentscheidungen nicht immer zugunsten des Käufers ausfallen, sollte man sich Verhandlungsstress und -kosten ersparen.
Fehler 2: Nicht solvente Käufer
Auch wegen Finanzierungsproblemen auf Käuferseite müssen manchmal Verträge rückgängig gemacht werden. Das kommt meist dann vor, wenn keine professionelle Bonitätsprüfung der Bewerber stattgefunden hat. Oft ist das der Fall, wenn die Immobilie unter der Hand oder privat verkauft wurde und nur eine laienhafte oder gar keine Bonitätsprüfung durch den Verkäufer erfolgte. Makler haben mehr Überprüfungsmöglichkeiten als Privatpersonen. So können sie schon im Vorfeld unter Interessenten die Spreu vom Weizen trennen.
Fehler 3: Angebotspreis zu hoch
Wird der Preis einer Immobilie zu hoch angesetzt, verlängert sich oft die Vermarktungszeit. Gerade jetzt, wenn viele Kosten allgemein ansteigen und Käufer noch mehr auf ihr Geld achten, ist das besonders ungünstig für den Verkauf. Nicht selten führen die lange Vermarktungsdauer und daraus resultierende Preissenkungen zu einem geringeren notariellen Kaufpreis, als wenn der Angebotspreis gleich marktgerecht angesetzt worden wäre.
Wird der Angebotspreis zu niedrig angesetzt, bekommt der Verkäufer weniger für seine Immobilie, als sie wert ist. Beide Probleme werden durch eine professionelle Bewertung eines Qualitätsmaklers vermieden.
Sie haben Fragen zum Immobilienverkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir als lokaler Qualitätsmakler beraten Sie gern.
Jana Braun
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.