Hobbygärtnerinnen und –gärtner stehen in den Startlöchern, um ihre Gärten fit für den Frühling machen zu können. Dabei fällt jedes Jahr allerhand Grünschnitt an. Das Umwelt- und Klimaschutzministerium informiert über die richtige und klimaschonende Entsorgung.
Werden Gartenabfälle verbrannt, belastet dies die Luft, stört die Nachbarschaft und verhindert eine hochwertigere Nutzung durch eine kreislauforientierte Entsorgung. Grünschnitt gehört daher entweder auf den heimischen Kompost, der wertvolle und nährstoffreiche Erde für die nächsten Gartensaisons bietet, in die Biotonne oder zum Wertstoffhof. Größeres Geäst kann in einer Benjeshecke eine neue Bestimmung finden.
Eine solch hochwertige stoffliche Verwertung von Gartenabfällen schont die Ressourcen und erhält wertvolle organische Substanz für die Böden. Die unmittelbare Luftbelastung durch ein Verbrennen von meist noch feuchten Gartenabfällen beeinträchtigt dagegen die Umgebung – beispielsweise für mit Atemwegserkrankungen Vorbelastete. Das Gartenabfallverbrennen ist deshalb nicht gestattet. Wegen der vielfältigen Beschwerden hat das Brandenburger Umweltministerium jetzt die örtlichen Ordnungsbehörden erneut gebeten, über das Gartenabfallverbrennungsverbot in ihrem Aufsichtsbereich aufzuklären, das Verbot zu vollziehen und Verstöße zu ahnden.
Fast überall im Land Brandenburg wird inzwischen die Biotonne angeboten. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen zudem gesonderte Möglichkeiten zur Grünabfallentsorgung an den Wertstoffhöfen zur Verfügung.