Eberswalde: Die Stadt Eberswalde fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Umweltprojekte auch in diesem Jahr wieder Vorhaben im Bereich Natur- und Umweltschutz. Alles was dazu nötig ist, ist das Ausfüllen eines sehr kurzen Förderantrages und natürlich eine Idee.
Gefördert werden neben Projekten zur Umweltbildung auch Maßnahmen, welche die „Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen sichern“. So steht es in der Förderrichtlinie. Ganz praktisch kann es sich dabei zum Beispiel um Entsiegelungsmaßnahmen oder Begrünungsmaßnahmen auch auf Dächern und an Fassaden, die Errichtung von Regenwasserspeichern zur Gartenbewässerung oder allgemein um Maßnahmen zur Schaffung und/oder Aufwertung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen handeln. Projekte zum Aufbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind ebenfalls förderfähig.
Je Projekt beträgt die Fördersumme höchstens 1.000 Euro, wobei ausschließlich Sachleistungen wie Materialkosten, Transportkosten, Mietkosten für Maschinen und Geräte förderfähig sind. Nicht förderfähig sind Dienstleistungen und Personalkosten.
Die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind im Internet unter dem Link www.eberswalde.de/start/stadtentwicklung/umweltprojekte-foerderung zu finden. Bei Fragen zur Richtlinie und zur Antragstellung berät das Stadtentwicklungsamt unter j.renner@eberswalde.de oder telefonisch unter 03334 / 64-626.