Eberswalde: Zur Absicherung der bisherigen Planansätze des Haushaltsjahres 2023 hat die Stadt Eberswalde mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sieht einen solchen Schritt vor, wenn größere Defizite im Jahresverlauf zu erwarten sind. In einer ersten Prognose für die Haushaltsjahre 2024/2025 sieht die Stadtverwaltung aktuell eine unkalkulierbare Haushaltssituation und ein mögliches Defizit in Millionenhöhe.
„Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung sind daher ein erster wichtiger Schritt, um weitere Defizite zu vermeiden und bestehende zu reduzieren.“ so Maik Berendt, Kämmerer der Stadt Eberswalde.
Das hat zur Folge, dass nur noch Aufwendungen und Auszahlungen zulässig sind, zu deren Leistungen die Stadtverwaltung rechtlich verpflichtet oder die für eine Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Alle Aufwendungen und Auszahlungen der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 werden nochmals auf ihre Erforderlichkeit und Notwendigkeit hin überprüft.
Die Sperre erstreckt sich demnach auf alle Anschaffungen und Dienstleistungen, zum Beispiel Computerprogramme, Büromöbel sowie nicht zwingend notwendige Dienstreisen, Aus- und Fortbildungen oder Veranstaltungen.
Nicht betroffen sind laufende Verträge oder bauliche Maßnahmen, die sich in baulicher Umsetzung befinden sowie notwendige Personaleinstellungen.