Anlässlich der Feierlichkeiten zum Bestehen der Laufbahnprüfung hat der im Ministerium der Justiz für den Justizvollzug zuständige Abteilungsleiter, Ministerialdirigent Roland Wilkening, am 31. August 2023 in der Bildungsstätte für den Justizvollzug in Brandenburg an der Havel den neuen Anwärterinnen und Anwärtern ihre Zeugnisse überreicht. Im Anschluss wurden die Absolventen zu Beamtinnen und Beamten auf Probe ernannt.
Justizministerin Susanne Hoffmann: „Der Allgemeine Vollzugsdienst ist als größte Berufsgruppe innerhalb des Vollzugs das Rückgrat der Anstalten. Die abwechslungsreiche und gesellschaftlich bedeutende Tätigkeit erfordert soziales Verständnis, Überzeugungskraft, Ausgeglichenheit und Toleranz. Dem primären gesetzgeberischen Ziel der Resozialisierung der Inhaftierten gerecht zu werden und gleichzeitig die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Ich freue mich daher sehr, dass wir weitere 13 Bedienstete für den Allgemeinen Vollzugsdienst ausbilden konnten, die sich der Herausforderung stellen, erster Ansprechpartner und täglicher Begleiter der Inhaftierten zu sein, aber auch bei Konflikten oder besonderen Ereignissen in der ersten Reihe zu stehen.“
Nachdem bis in die Jahre 2017 / 2018 aufgrund von Einsparvorgaben im Justizvollzug ein Personalabbau erfolgte, gehört die Intensivierung der Nachwuchsgewinnung und Ausbildung insbesondere für den Allgemeinen Vollzugsdienst zu den vordringlichsten Aufgaben des Justizministeriums in dieser Legislatur. Auch der Justizvollzug steht vor einem Generationenwechsel. Um die Altersabgänge in den kommenden Jahren kompensieren zu können und die Personalausstattung bedarfsgerecht zu gestalten, hat das Justizministerium auf allen Ebenen Maßnahmen ergriffen, um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen:
- Nachdem die finanzielle Attraktivität der Laufbahn durch die Anhebung der Besoldung im Eingangsamtes bereits zum 1. Januar 2019 erfolgte, wurden im Haushalt 2021 zusätzliche 145 Beförderungsstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst aufgenommen.
- Bereits in der Ausbildung erhalten Nachwuchskräfte vermittels eines Anwärtersonderzuschlags in Höhe von 50% des Anwärtergrundgehalts eine attraktive Besoldung.
- Das Bewerberfeld für die Aufnahme in die Anwärterausbildung wurde erweitert, indem die gesetzlichen Altersgrenzen des § 118 Abs. 2 Landesbeamtengesetz geändert worden sind: seit Dezember 2021 können Nachwuchskräfte im Alter von 18 Jahren bis einschließlich 39 Jahren in die Ausbildung eintreten (zuvor: 21 bis einschließlich 35 Lebensjahre).
- Das Auswahlverfahren wurde reformiert.
- Statt sonst jährlich zwei Ausbildungslehrgänge werden im laufenden Jahr 2023 drei Ausbildungslehrgänge durchgeführt. Nachdem bereits im Februar und Juli jeweils ein Lehrgang begonnen hat, startet der dritte Lehrgang im Oktober 2023.
- Um für langjährige erfahrene Vollzugsbeamtinnen und -beamte einen Anreiz zum Hinausschieben ihres Ruhestandes zu schaffen, erhalten sie im Falle der Verlängerung ihrer Lebensarbeitszeit seit Dezember 2022 einen monatlichen Zuschlag von 400 Euro.
- Gesteigerte Werbeaktivitäten weisen auf Berufe im Justizvollzug hin. Nachdem während der Coronapandemie persönliche Ansprachen vielfach nicht möglich waren, ist der Justizvollzug nunmehr verstärkt auf Berufsmessen, mit Informationsangeboten an Schulen und bei anderen publikumswirksamen Veranstaltungen präsent.
Obwohl auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft Fachkräfte gesucht werden, ist das Justizressort zuversichtlich, aufgrund der dargestellten und künftigen Aktivitäten den Bedarf an qualifizierten Personal decken zu können.