Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in seiner Pressemitteilung vom 24. November 2023 darüber informiert, dass nunmehr die Regelung zur Fortgeltung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine in Kraft getreten ist.
Demnach gelten sämtliche Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf.
Personen, die im Besitz des zuvor genannten Aufenthaltstitels sind, benötigen demnach keinen Termin in der Ausländerbehörde. Weitergehende Informationen finden alle Interessierten unter www.germany4ukraine.de.
Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie sämtliche Träger sozialer Leistungen (u.a. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter , Familienkassen, Krankenkassen, Wohngeldstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) über die Regelungen, so dass eine lückenlose Leistungsgewährung erfolgen kann.