Auch im Land Brandenburg entscheiden sich immer mehr Verbraucher:innen dafür, Sonnenenergie zu nutzen und sich so ein Stück weit unabhängig zu machen. Vermehrt erreichen die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) aber auch Beschwerden rund um das Thema. Rico Dulinski, Rechtsreferent bei der VZB berichtet über häufige Problemen und wie diese sich vermeiden oder lösen lassen.
Stromerzeugung mit einer Solaranlage – ist das eine gute Idee?
Dulinski: Grundsätzlich ist das eine gute Idee, denn Sonnenlicht ist eine nahezu unendliche Quelle, die dazu auch noch keine Rechnung schickt. Selbst im Winter kann eine Solaranlage noch einen beachtlichen Ertrag liefern. Dazu ist die Solarenergie auch noch emissions-, geräusch- und geruchsfrei und die Solaranlagen sind robust und wartungsarm. Daneben ist die Solarenergie auch ein Beitrag zur Energiewende.
Was sind die häufigsten Probleme, mit denen sich Eigenheimbesitzer:innen konfrontiert sehen?
Dulinski: Oft kommen Verbraucher:innen zu uns, weil Firmen die Anlagen nicht fertig gestellt oder nicht angeschlossen haben, weil die Anlagen nicht die erwarteten Ergebnisse liefern oder Kund:innen keine oder eine von ihren Erwartungen abweichende Einspeisevergütung erhalten. Meist haben Betroffene fünfstellige Beträge investiert – damit sind solche Probleme besonders ärgerlich.
Was lässt sich in den genannten Problemfällen tun?
Dulinski: Betroffene sollten zunächst ihre Verträge anschauen und beispielhaft klären, welche Fertigstellungstermine vereinbart waren oder welche Partei dem Papier nach für die Anmeldung beim Netzbetreiber zuständig ist. Danach sollten sie den Anbieter nachweislich an die Einhaltung der Fristen erinnern und eine letzte Nachfrist setzen. Bleibt dies erfolglos, sind auch die Einbehaltung eines Teils des Werklohns oder Schadensersatzforderungen möglich.
Reagiert der Auftragnehmer nicht wie gewünscht, raten wir Betroffenen schon wegen der hohen Investitionssummen dazu, anwaltlichen Rat einzuholen. Weitere Ansprechpartner sind die Schlichtungsstelle Energie oder die Clearingstelle EEG.
Wie lässt Ärger sich vorsorglich vermeiden?
Dulinski: Bei Projekten dieser Größenordnung lassen sich Probleme leider nie ganz ausschließen. Wichtig ist aber, das Risiko so weit wie möglich zu verringern. Hierzu gehört, sich zunächst über finanzielle Möglichkeiten und den eigenen Bedarf Gedanken zu machen. Gerade bei Mietmodellen sollten Interessierte die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Das Projekt sollte unabhängig geplant werden. Wir empfehlen hierzu eine Energieberatung. Hilfreich ist es auch, sich für die Umsetzung an regionale Unternehmen zu wenden und sich von diesen Referenzen und Kostenvoranschläge einzuholen. Vor einer Beauftragung können Verbraucher:innen das in Frage kommende Unternehmen auf mögliche Beschwerden im Internet checken. Auch sollten sie die Vertragsangebote genau prüfen. Umfangreiche Vorkasse-Vereinbarungen raten wir, zu vermeiden. Und ganz wichtig: Eine kostspielige Photovoltaik-Anlage kauft sich nicht mal eben spontan an der Haustür.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung