Panketal: Das Thema Grundsteuer treibt im Moment viele Leute um, da die vorläufigen Bescheide starke Erhöhungen suggeriert werden, basieren diese doch auf den aktuell gültigen Hebesätzen. Die Gemeindevertretung muss aber noch über eine Anpassung entscheiden. In den vergangenen Haushaltsplanungen hat diese sich mehrfach gegen eine Erhöhung der Grundsteuer A und B aus-gesprochen.
Erschwerend in der Kommunikation ist nun, dass das Brandenburger Finanzministerium verkündet hatte, im September 2024 ein Transparenzregister im Internet zu veröffentlichen, das allen Kommunen Brandenburgs Hebesätze benennt, mit denen sie ein gleichbleibendes Steueraufkommen behielten. Wie nun bekannt wurde, ist dieses Transparenzregister aufgrund fehlender Daten nicht vor November – also inmitten laufender Haushaltsdebatten – zu erwarten. Bürgermeister Maximilian Wonke sagt dazu: „Diese späte Veröffentlichung gibt den Panketaler Bürgern und Unternehmern nicht die Sicherheit, die wir in dieser Zeit verkörpern sollten. Wir rechnen jetzt selbst. Die Wahrscheinlichkeit, dass die noch ausbleibenden Daten zu erheblichen Abweichungen führen werden, ist doch bei Lichte betrachtet sehr gering.“
Die Kämmerei der Gemeinde Panketal ist vom Bürgermeister beauftragt worden, auf Basis eingegangener Daten einen eigenen Hebesatz zu ermitteln. Bisher sind knapp 50% der vom Finanzamt übermittelten Datensätze zu den Grundsteuermessbeträgen verarbeitet. Erste Ergebnisse lassen laut Wonke schon einen Schluss zu: „Auf Grundlage der inzwischen vorliegenden Zahlen kann man schließen, dass der jetzige Hebesatz für die Grundsteuer B von 350% mehr als halbiert werden müsste.“
Verbindlichere Angaben lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt mit ausreichender Solidität nicht treffen. Der von der Gemeindeverwaltung prognostizierte Hebesatz für die Grundsteuer B wird voraussichtlich im Oktober 2024 in die Gemeindevertretung eingebracht und als Satzung der Gemeindevertretung als Beschlussvorlage vorgelegt, wodurch ab November 2024 die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erstellt und versandt werden können.
Zur Erläuterung: Der Grundsteuerzahlbetrag wird aus einer Multiplikation von Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerhebesatz berechnet. Der Grundsteuermessbetrag wird auf Grundlage der Angaben der Grundstückseigentümer vom Finanzamt festgesetzt. Die Panketaler Verwaltung ist bei der Erstellung ihrer Grundsteuerbescheide an diese Festsetzung gebunden. Dabei ist unerheblich, ob der Bürger beim Finanzamt einen Einspruch gegen den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag eingelegt hat. Solange dieser Grundlagenbescheid vom Finanzamt nicht aufgehoben bzw. abgeändert ist, ist der Grundstückseigentümer auf Grundlage des dort festgesetzten Grundsteuermessbetrages gegenüber der Gemeinde Panketal verpflichtet, den aus der Multiplikation von Grundsteuerhebesetz und Grundsteuermessbetrag zu zahlenden Grundsteuerbetrag zu entrichten.
Zum 31. Dezember 2023 gab es in der Gemeinde Panketal 9.981 Grundstücke, für die die Grundstückseigentümer die Grund-steuer B an die Gemeinde Panketal zu entrichten hatten. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B betrugen für die Gemeinde Panketal im vergangenen Jahr etwas über 1,6 Mio. €. Bis zum 22. April 2024 sind vom Finanzamt 9.049 Datensätze zu Grundsteuermessbeträgen für die Grundsteuer B in der Panketaler Verwaltung eingegangen. Diese müssen überprüft und in das IT-System der Verwaltung eingelesen werden. Das soll planmäßig bis Ende August 2024 geschehen. Auf Grund der Summe aller ca. 10.000 Grundsteuermessbeträge wird in einer Dreisatzrechnung der Grundsteuerhebesatz errechnet, der auch für das Jahr 2025 für den Gemeindehaushalt zu etwas über 1,6 Mio. € Einnahmen aus der Grundsteuer B führt.
Bei der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wird die Verwaltung das Verfahren analog zum Vorgehen bei der Grundsteuer B betreiben. Allerdings erfolgt hier eine Umstellung der Grundsteuerpflicht vom Pächter auf den Eigentümer, was in der Systematik des Finanzamtes zu einer Neuordnung der Steuerpflichtigen für die Grundsteuer A führt. In der Gemeinde Panketal gab es zum 31. Dezember 2023 44 zur Grundsteuer A veranlagte Grundstücke. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A betrugen für die Gemeinde Panketal im vergangenen Jahr etwas über 6.000 €. Bis zum 22. April 2024 wurden seitens des Finanzamtes 85 Datensätze zu den Grundsteuermessbeträgen für die Grundsteuer A übermittelt.