Eine flächendeckende Wärmeplanung der Kommunen leistet einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Damit ist sie ein wichtiger Baustein, um die ambitionierten Klimaziele des Landes zu erreichen. Das Kabinett hat deshalb die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung beschlossen. Als erstes Flächenland schafft Brandenburg damit einen verlässlichen Rahmen für künftige Investitionen von Stadtwerken und Netzbetreibern und ermöglicht die schrittweise und passgenaue Weiterentwicklung der Wärmeversorgung in Kommunen.
Nach der Kabinettssitzung erklärte Infrastrukturminister Rainer Genilke: „Mit unserer Verordnung setzt die Landesregierung das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Brandenburg um. Das gemeinsame Ziel ist klar: Weg von fossilen, hin zu erneuerbaren Energieträgern. Wir bauen dabei jedoch ganz auf die kommunale Selbstverwaltung und stellen sicher, dass die Kommunen ihre Wärmeplanung in eigener Verantwortung für ihre Belange umsetzen können. Schließlich verfügen viele Kommunen bereits über Wärmenetze. In Brandenburg ist es inzwischen jede vierte. Sie haben Stadtwerke an ihrer Seite, mit denen sie diese anspruchsvolle Aufgabe je nach Ausgangslage angehen können. Mit der heute beschlossenen Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung regeln wir die Zuständigkeiten der Städte und Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen. Das Land erstattet ihnen aus Bundesmitteln, in Höhe von rund drei Millionen Euro pro Jahr, den mit der Wärmeplanung verbundenen Aufwand und finanziert nach Abschluss der Planungen auch Personal- und Sachkosten. Außerdem übernimmt es die Kosten für den Wissenstransfer in der Vorbereitungsphase. So ermöglichen wir es den Städten und Gemeinden, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu finden.“
Eigenverantwortung in der Wärmeplanung
Jede Kommune in Brandenburg ist verpflichtet bis Mitte 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Eine Ausnahme bildet die Landeshauptstadt Potsdam, da gemäß Wärmeplanungsgesetz Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern schon zwei Jahre früher, bis Mitte 2026, einen Wärmeplan beschließen müssen.
Die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung regelt in ihren sieben Paragraphen die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle, ein Vereinfachtes Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnern, die Möglichkeit der interkommunalen Wärmeplanung, eine Anzeigepflicht, die Kostenerstattung sowie die Evaluation und das Inkrafttreten.
Orientierungshilfe auch für Gebäudeeigentümer
Durch die Darstellung zentraler Wärmeversorgungsgebiete mit Wärmenetzen und dezentral versorgter Gebiete mit Einzelheizungen für die Zeitschritte 2030, 2035 und 2040 wird der Wärmeplan auch zu einer wichtigen Orientierungshilfe für Gebäudeeigentümer, denn er schafft Investitionssicherheit und vermeidet Fehlinvestitionen. Kommunen, die schon vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes einen Förderantrag nach Kommunalrichtlinie für eine freiwillige Wärmeplanung gestellt haben – in Brandenburg sind das circa 70 Städte und Gemeinden -, unterfallen erst bei der Fortschreibung der Wärmepläne nach fünf Jahren einer Planungspflicht.
Bereits in der kommenden Woche wollen das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), die Brandenburgische Kommunalakademie und das Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnen. Ihr Ziel ist es, künftig ein Schulungsprogramm zur kommunalen Wärmeplanung für die planungsverantwortlichen Stellen in den Kommunen anzubieten. Das MIL wird die damit verbundenen Kosten decken.
Genilke: „Wir möchten die Städte und Gemeinden mit einem gezielten Wissensaufbau optimal auf die neue Aufgabe der Wärmeplanung vorbereiten“.