Nach dem Besuch der Sitzung der Gemeindevertretung (GV) Wandlitz im Goldenen Löwen am 10. Oktober 2024 verließ ich die Versammlung, die zu einer regen Diskussionsteilnahme der Einwohner geführt hatte, doch ratloser als zuvor. Eine Menge Fragen purzelten durch meinen Kopf, die scheinbar niemand beantworten konnte.
„Der Wandlitzsee steht zum Verkauf“, so heißt es in allen Medien und erregt die Gemüter, selbst im aktuellen Amtsblatt von Wandlitz steht: „Wandlitz See steht erneut zum Verkauf“
Dazu meine Frage:
Warum wird hier eine falsche und irreführende Information unseren Bürgern vorgesetzt?
Denn nicht der Wandlitzsee wird verkauft, tatsächlich verkauft der Eigentümer Herr Becker nur eine Teilfläche des Sees, nämlich nur 180 ha statt vorhandener 214 ha. Sollte die Gemeinde, nicht unverzüglich den Sachverhalt in den Medien korrigieren und unsere Bürger wahrheitsgemäß unterrichten?
Denn die nicht zum Verkauf stehende Restfläche des Sees mit ca. 34 ha, macht wahrlich den
Unterschied aus. Anscheinend ist damit die Restfläche des Sees gemeint, mit einem Umfang von ca. 8 km und einem Uferstreifen, der teilweise bis zu 40-50 m in den See hineinragt (siehe Karte).
Nun frage ich mich wieder, steht diese Fläche deshalb nicht zum Verkauf, weil sie bereits teilverkauft wurde bzw. der Verkäufer Herr Becker weiter Pachteinnahmen von den Besitzern kassieren will?
Wenn man ein wenig recherchiert, dann erfährt man, dass die Treuhandnachfolgerin BVVG
beim Verkauf des Sees 2003 einen Preis von 15 cent/m² zugrunde legte. Das war der festgelegte Preis für alle Seen, die damals zum Verkauf standen.
Für die jetzt zum Verkauf stehende Wasserfläche von 180 ha wären das ca. 270.000 €. Ein vernünftiger Preis für eine Wasserfläche ohne Renditeerwartung, sollte man meinen.
Doch nach Pressemitteilungen etc., verlangt der Verkäufer das 10-fache des damaligen Preises, also ca. 2,7 Mio. €, nur für die 180 ha Wasserfläche, ohne die 34 ha lukrativen Uferränder mit den möglichen Pachteinnahmen.
Da stellt sich mir die Frage, warum sollte jemand eine Wasserfläche erwerben, die ihm dann nach deutschem Recht sowieso nicht gehört, denn lt. Brandenburgischem Wassergesetz (BbgWG) gehört das Wasservolumen eines Sees nicht zum Privateigentum.
Nur zum Nachschlagen: Zum Inhalt des Eigentums im Sinn von Art. 14 Grundgesetz gehört
das Wasser auf oder unter einem Grundstück nicht.
Und unter § 5 Absatz 2 BbgWG – Eigentum an Gewässern – heißt es: „Das Grundeigentum umfasst nicht das Grundwasser und das Wasservolumen eines oberirdischen Gewässers.“
Da frage ich mich doch, 180 ha Wasserfläche werden vielleicht gar nicht verkauft, sondern der Grund und Boden darunter? Das ist ziemlich verwirrend. In § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) heißt es: „Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist“.
Und das Brandenburgische WHG wird in § 43 noch konkreter:
„Jedermann darf unter den Voraussetzungen des § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist, oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Tauchen mit Atemgerät, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1.500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen.“
Also halten wir mal fest, die zu verkaufende Wasserfläche des Wandlitzsees, also die 180 ha, sind durch das WHG vom Grundeigentum und von den Rechten an ihm ‚abgekoppelt‘.
Gewässer werden als „öffentliche Sachen im Gemeingebrauch angesehen“. Jede Person darf ohne Genehmigung das Gewässer benutzen.
Na, das finde ich toll. Auf der beiliegenden Karte ist zu sehen, dass die Gemeinde als Eigentümerin des Strandbades und anderer Uferflächen ihren Bürgern die Voraussetzung geschaffen hat, dass unsere Bürger in den See kommen, ohne fremde Grundstücke überqueren zu müssen. So wie es in den letzten Jahrzehnten erfreulicherweise zum Wohle aller gehandhabt wurde.
Es bleibt aber doch die Frage, wenn als rechtlich gesichert gilt, dass die Wasserfläche allen zur freien Nutzung offen steht, aus welchen Gründen dann die Gemeinde einen Ankauf in Erwägung ziehen sollte?
Der Wandlitzer Bürgermeister Oliver Borchert meinte in der o g. Sitzung der GV Wandlitz, dass er mehr als 4 Jahrzehnte am Wandlitzsee wohne, bei einem Ankauf des Sees, stehen bei ihm vor allem emotionale Gründe im Vordergrund, seiner Meinung nach gehört der See zum Ort und sollte deshalb Eigentum von Wandlitz werden.
Aber Wandlitz hatte nie Eigentumsrechte am See. Und ist dieser Preis für Emotionen nicht
etwas hoch? Nach der regen Diskussion an diesem Abend, sicherte der Bürgermeister Oliver Borchert den Anwesenden zu, dass es vor einem möglichen Ankauf der Seefläche eine Bürgerbefragung in der Gemeinde geben soll.
Nun macht doch „bemerkenswerterweise“ der Verkäufer Herrn Becker einen „großen Schritt“ auf die Gemeinde zu und bietet einen reduzierten Kaufpreis von nur noch 1.5 Mio. €, statt ehemals 2,7 Mio.an.
Für die Reduzierung verlangt er jedoch die Schaffung von Baurecht für ein Grundstück im
Uferbereich des Langen Grundes, welches ihm gehört. Dieses Grundstück befindet sich jedoch innerhalb eines intakten Erlenbruchwaldes mit vorgelagertem Schilfröhricht und gehört zum Landschaftsschutzgebiet „Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet“.
Aus Sicht der Bauleitplanung ist eine Bebauung im LSG ausgeschlossen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes aus monetären Interessen wäre verheerend für die Bewahrung anderer Schutzgebiete. (Die Anträge von Investoren, die Ähnliches mit dem nördlichen, schilfbewachsenen Uferbereich des Stolzenhagener Sees (NSG) versuchten, konnten in einer Bürgerversammlung vor einigen Jahren nur mühsam abgewehrt werden.)
Der Eigentümer Herr Becker hat nach eigener Aussage in den Medien in den letzten beiden Jahren durch Teilverkauf und Pachteinnahmen am Wandlitzsee Millionenbeträge kassiert. Das wäre doch ein tolles Geschäft, so muss Herr Becker denken, zum Abschluss der Wandlitzseegeschichte 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, einen Millionenbetrag für eine Wasserfläche ohne Uferbereich von der Gemeinde kassieren und ein Baugrundstück am Wasser, was sich wunderbar vermarkten lässt.
Nun stellt sich bei mir doch die letzte Frage, was sind die Beweggründe Herrn Beckers, die ihn veranlassen, der Gemeinde eine solche Dummheit zu unterstellen?
Da fallen mir die Worte aus der Präambel der ersten deutschen Seestiftung in unmittelbarer
Nachbarschaft des Wandlitzsees ein:
„Die Erhaltung des Stolzenhagener Sees in mindestens seinem derzeitigen ökologischen Zustand ist der wichtigste Zweck unserer Stiftung. Ziel ist es, den Stolzenhagener See, als ein prägendes Naturelement für uns selbst, aber auch als Kleinod für unsere Kinder und Enkel zu erhalten.“
Ja, es gibt auch ehemalige Seebesitzer, wie die Familie Werner und Anita Otto, die das Gemeinwohl und den Zusammenhalt der Gemeinde vor Augen haben, statt monetärer Interessen.
Und eine allerletzte Frage: Sollte dieses Beispiel nicht sinnstiftend für unseren Bürgermeister und die Gemeindevertreter sein, alles dafür zu tun, den Verkäufer zu überzeugen, Ähnliches zu tun, statt Millionen für eine Wasserfläche auszugeben, die sowieso allen gehört?
Michael Göbel aus Stolzenhagen, parteilos
Als sachkundiger Bürger für die AfD im Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung