Fragen über Fragen geistern durchs Gemeindeland, „… solln wir oder soll
n wir nicht … Fast wie beim Verliebtsein-Vers mit einer schönen Margerite die Blütenblätter abziehend … So ähnlich fühlten sich wohl die Gemeindevertreter/-innen bei ihrer letzten Gemeindevertreterversammlung am 10. Oktober, wo es um das Thema „Ankauf des Wandlitzsee`s“ ging.
Ein großes Interesse herrscht bei den Bürgern, besonders vom Ortsteil Wandlitz. Fast alle Ortsteile unsere Gemeinde Wandlitz befinden sich an Seen oder am Kanal, welche sich jeweils in unterschiedlichen Eigentumsformen befinden. Der Wandlitzsee, zentral im Ort gelegen, ist schon etwas Besonderes, hätte man doch bloß im Jahre 2003 die Chance gehabt den See als Gemeinde zu erwerben. Damals kein Schnäppchen und heute? Der Seebesitzer hat nun scheinbar alles Monetäre aus dem See geborgen, was nur geht und jetzt der Rest … Wo bleibt denn hier die Sozialpflichtigkeit von Eigentümern? Ist dem Eigentümer bewusst, dass am Ende des Lebens alles Gut und Geld hier auf Erden bleibt?!
Die Frage nach guten Taten braucht man nicht stellen, aber wäre es nicht jetzt an der Zeit, dem Ort Wandlitz den See als Symbol auch als Besitz zurückzugeben? Löblich wäre das, aber wie es in der heutigen Zeit so ist, Geld regiert die Welt …
Wir, die Fraktion „UWG/Bündnis Klosterfelde“ haben nicht nur Mitstreitern in Wandlitz, sondern auch in den anderen 8 wasseransässigen Ortsteilen. Dort fragen sich die Menschen zur Geldausgabe für den Seerückkauf, „…und was haben wir davon …? Daher unterstützten wir den Beschluss zur Gemeindevertreterversammlung, ein geeignetes Gremium zu gründen, was gemeinsam mit dem Bürgermeister erneut in die Verhandlung mit dem Seeeigentümer geht.
Das Gremium soll aus Vertretern der Gemeindevertretung, Mitarbeitern der Verwaltung und dem Bürgermeister bestehen. Vielleicht kann das Gremium den Seeeigentümer daran erinnern, dass er mit den bereits erlangten Gewinnen, durch Verkäufe von Seezugangsgrundstücken, ihn doch jetzt zum symbolischen See-Geben, statt Geld nehmen bewegen sollte. Auch Überlegungen zu anderen Eigentumsformen z.B. Stiftung o.a. könnten von dem Gremium beleuchtet werden.
Auch die Frage, ob das Land Brandenburg sich positiv hier als Eigentumsgeber einbringen kann, könnte eine Option sein. In den nächsten Jahren stehen die Haushaltsplanungen der Gemeinde Wandlitz vor großen Herausforderungen, da sollten alle Optionen für solche Ausgabenfelder ausgelotet werden. Ebenfalls befürworten wir als Fraktion „UWG/Bündnis Klosterfelde“ die aktive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger aller Ortsteile, zu einem der nächsten Meinungsbildungsphasen.
Der Wandlitzsee bleibt Wandlitzsee, ob die Gemeinde Wandlitz Eigentümerin ist oder jemand anderes. Rückblickend auf das Jahr 1242, der ersten Erwähnung von Wandlitz gings auch schon um einen umstrittenen Kauf- und Tauschvertrag, damals war der See für 150 Silbermark und drei Züge mit dem großen Netz im See, Fischbeute als Währung. Da gab es am Wandlitzsee wohl noch mehr Liebesglühn, und kein Kreditkartenglühn…
Mit beste Wünsche zur Meinungsbildung aller Mitwirkender für eine Weise Entscheidung zur Eigentumsfrage des Wandlitzsee`s!
Birgit Großmann
Fraktion UWG/Bündnis Klosterfelde