- 2022 zwei Fälle in Brandenburg verurteilt
- Förderung für Projekt „Stop FGM/C“ mit 30.000 € jährlich
- Weltweit etwa 200 Mio. Frauen betroffen, ca. 100.000 in Deutschland
Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer sagt: „Jeder Fall von weiblicher Genitalverstümmelung ist einer zu viel, denn sie trifft Mädchen in sehr jungen Jahren und begleitet sie ein Leben lang. Mit dem kürzlich beschlossenen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder kämpfen wir in Brandenburg dafür weibliche Genitalverstümmelung zu verhindern.“
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz fördert gemeinsam mit der Landesintegrationsbeauftragten, Dr. Doris Lemmermeier, das Projekt „Stop FGM/C“ des Vereins „United Action Women and Girls e. V.“ aus Werder/Havel. Das Projekt lebt vom Engagement der aus Kenia stammenden Mitbegründerin, Fadumo Musa Afrah, und bringt Betroffene und unterschiedliche Beteiligte zusammen. Dabei werden verschiedene Berufsgruppen, Unterkünfte, Behörden und Politik sensibilisiert, sowie geschützte Räume für die betroffenen Frauen geschaffen. Oberstes Ziel ist es Mädchen und junge Frauen vor Genitalverstümmelung zu schützen.
Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier sagt: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, ein Projekt gegen Genitalverstümmelung in Brandenburg auf den Weg zu bringen. Das ist vor allem dem Engagement von Fadumo Musa Afrah zu verdanken. Sie engagiert sich seit Jahren für geflüchtete Frauen in Brandenburg und ihr, wie auch mir, ist dieses Projekt ein Herzensanliegen. Ich wünsche mir, dass viele Mädchen und junge Frauen vor diesem grausamen Eingriff bewahrt werden können.“
Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes Brandenburg Manuela Dörnenburg sagt: „Genitalverstümmelung verletzt die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen schwerwiegend. Der Eingriff erfolgt oft durch nicht-medizinisches Personal und birgt große Risiken. Für die Betroffenen bringt der Eingriff großes Leid und verhindert den unbeschwerten Umgang mit Sexualität.“
2022 erfasste das Landeskriminalamt in Brandenburg zum ersten Mal zwei Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung. In beiden Fällen handelte es sich um Mädchen unter sechs Jahren. Es ist von einer großen Dunkelziffer, auch in Brandenburg, auszugehen.
Hintergrund
Die Weltgesundheitsorganisation definiert weibliche Genitalverstümmelung als jede teilweise oder totale Entfernung oder sonstige Verletzung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nicht-medizinischen Gründen“.
FGM/C steht für Female Genital Mutilation und Female Genital Cutting.