Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris) ist nach etwa 200 Jahren in die Wälder Brandenburgs zurückgekehrt – dies belegen aktuell gesicherte genetische Nachweise aus dem Hohen und Niederen Fläming sowie der Schorfheide.
Die Wildkatze wurde auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg infolge direkter Verfolgung durch den Menschen vermutlich Ende des 18. beziehungsweise Mitte des 19. Jahrhunderts ausgerottet, obwohl noch ausreichend Lebensraum und günstige Lebensbedingungen vorhanden waren.
Dank eines intensiven Monitorings konnte in diesem Jahr bestätigt werden, dass die Wildkatze im Land Brandenburg auf natürlichem Wege wieder heimisch geworden ist. Durch genetische Analysen ist es gelungen, allein für den Hohen Fläming insgesamt neun Individuen nachzuweisen. Darüber hinaus konnte mittels Fotofallenmonitoring hier auch der erste Reproduktionsnachweis für Brandenburg erbracht werden. Zudem konnten drei weitere Wildkatzenweibchen im Bereich des Wildnisgebiets Jüterbog sicher genetisch bestimmt werden. Außerdem wurde in diesem Jahr in der Uckermark ein Kater auf der Autobahn A11 in Höhe Pfingstberg überfahren. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass sich im Land Brandenburg – das am nordöstlichen Verbreitungsrand der Wildkatze liegt – die Art außer im Hohen und Niederen Fläming sowie in der Schorfheide auch in weiteren Gebieten, unter anderem dem Niederlausitzer Landrücken, etablieren könnte.
Der Nachweis von Wildkatzen erfolgt über die Lockstockmethode. Hierbei werden in den Waldboden eingebrachte Stöcke mit Baldrianessenz besprüht, die Wildkatzen beider Geschlechter vor allem während ihrer Paarungszeit anlockt. Die Katzen reiben sich an den aufgerauten Stöcken und hinterlassen dabei Haare, die im Labor des Zentrums für Wildtiergenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung anhand genetischer Analysen der Wildkatze und sogar einzelnen Individuen zugeordnet werden können.
Die Wildkatze ist äußerst scheu und jagt in der Dämmerung. Begegnungen oder Sichtungen sind deshalb sehr unwahrscheinlich. Für Menschen stellt sie keine Bedrohung dar.
Die Wildkatze ist im Anhang der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet. Deshalb beobachtet das Landesamt für Umwelt (LfU), als die im Land Brandenburg für das Monitoring besonders geschützter Säugetierarten zuständige Landesbehörde, die Rückkehr der Art aufmerksam. Eine aktive Wiederansiedelung erfolgt nicht.
Zur Erfüllung nationaler und der FFH-Berichtsplichten wird das LfU im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beim nationalen Wildkatzenmonitoring unterstützt. Weitere tatkräftige Partner sind die Mitarbeitenden der Naturwacht, die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg – Die Wildnisstiftung, die Wolfsbeauftragten des Landes sowie die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE).